Wirtschaftskriminalität

Werner K. Rey will Revision seines Urteils

publiziert: Mittwoch, 13. Dez 2000 / 16:39 Uhr

Bern - Der Fall Werner K. Rey, einer der spektakulärsten Schweizer Wirtschaftskriminalitäts-Prozesse, könnte neu aufgerollt werden. Reys Anwalt Stefan Suter hat am 30. November beim Kassationshof des Kantons Bern ein Revisionsgesuch eingereicht.

Hansjörg Steiner, Präsident des Kassationshofes, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins «Facts». Ein Entscheid, ob das Revisionsgesuch zugelassen werde, dürfte laut Steiner erst im nächsten Jahr fallen.

Reys Anwalt stützt sein Gesuch auf einen Entscheid des Berner Wirtschaftsstrafgerichtes vom 14. November 2000 ab. In diesem Prozess gegen zwei Mitangeklagte von Rey hatte das Gericht den Gutachter Willy Beyeler von KPM Fides Peat für befangen erklärt.

Derselbe Gutachter amtete auch im Rey-Prozess als Experte, und beide Gutachten waren identisch. Das Berner Wirtschaftsstrafgericht wirft den Untersuchungsbehörden und Staatsanwalt Beat Schnell vor, auf den Inhalt des Gutachtens Einfluss genommen zu haben.

Dies belegen laut «Facts» teilweise Besprechungsnotizen, die bereits im Rey-Prozess hätten eingereicht werden müssen, aber erst jetzt im Verfahren gegen die zwei Mitangeklagten zum Vorschein gekommen sind. Reys Anwalt sieht sich damit bestätigt.

«Es darf nicht sein, dass Gutachter auftreten, die befangen sind», sagte Suter. Schon während des Rey-Prozesses im April 1999 habe er die Herausgabe sämtlicher Akten verlangt, also auch der Korrespondenz zwischen den Untersuchungsbehörden und den Experten.

Reys Anwalt will nun die Begründung des Urteils im Rey-Prozess abwarten. Diese Begründung dürfte im Januar vorliegen. Dort werde nachzulesen sein, welchen Stellenwert die Aussagen Beyelers im Hinblick auf den Schuldspruch gehabt haben.

Fünf Oberrichter werden laut Steiner über das Revisionsgesuch Reys entscheiden. Um die Unabhängigkeit zu waren, gehört keiner der Richter, die am Rey-Prozess beteiligt waren, zu diesem Kreis. «Das ist sauber», kommentierte Suter dieses Vorgehen.

Staatsanwalt Schnell sieht in den Kontakten zwischen den Untersuchungsbehörden und dem Gutachter laut «Facts» kein Problem. Sie hätten sich im üblichen Rahmen abgespielt. Den Vorwurf, man habe sich in die Arbeit des Gutachters eingemischt, weist Schnell entschieden zurück.

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hatte Rey im Juli 1999 wegen versuchten Betruges, Urkundenfälschung sowie Konkursdelikten für schuldig befunden und zu vier Jahre Zuchthaus verurteilt. Kläger und Beklagte appellierten gegen das Urteil.

Der Kassationshof des Kantons Bern als zweite Instanz bestätigte später das Urteil. Nach Verbüssung der Strafe war Rey am 14. Juni 2000 auf freien Fuss gesetzt worden. Seither befindet er sich auf den Bahamas. Rey hofft auf seine vollständige Rehabilitation.

(sda)

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