Widmer-Schlumpf will Betreuung von Sterbewilligen

publiziert: Sonntag, 13. Jul 2008 / 12:51 Uhr

Bern - Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf will dem Sterbetourismus einen Riegel schieben. Sterbewillige Person sollen nicht mehr sofort in den Tod geführt werden dürfen. Wimder-Schlumpf möchte eine Bedenkzeit einführen.

Widmer-Schlumpf fordert Bedenkzeit.
Widmer-Schlumpf fordert Bedenkzeit.
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«Heute kann jemand in die Schweiz kommen und schon am nächsten Tag von einer Sterbehilfeorganisation in den Tod begleitet werden. So etwas sollte nicht möglich sein», sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview mit der «SonntagsZeitung».

Zu diskutieren sei eine Mindestdauer zwischen dem ersten Kontakt mit der Organisation und dem Tod.

Eine solche Bedenkzeit würde dem Sterbetourismus den Riegel schieben und Affekthandlungen vermeiden, sagte die Justizministerin.

Professionelle Betreuung

Während der Bedenkzeit sollen die Sterbewilligen professionell betreut werden - von der Organisation selbst oder von dritten. Der Sterbetourismus wird etwa von Deutschland immer wieder kritisiert.

Die Sterbehilfeorganisationen sollten weiter verpflichtet werden, ihre Finanzen offenzulegen und jeden einzelnen Fall von Sterbehilfe lückenlos zu dokumentieren, fordert Widmer-Schlumpf.

Vorgänger Blocher hatte keinen Handlungsbedarf gesehen

Auch sollten die Organisationen bekannt geben müssen, welche Anforderungen sie an einen Sterbehelfer stellen.

Der Bundesrat hatte Anfang Juli erklärt, er lasse prüfen, ob bei der Sterbehilfe gesetzliche Regelungen nötig seien. Der Anstoss dazu gab die zuständige Justizministerin Widmer-Schlumpf. Ihr Vorgänger Christoph Blocher hatte keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene gesehen.

(li/sda)

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Umgekehrtes Prinzip?
Bin mit Ihnen absolut einverstanden, habe selbst einen sehr lieben, nahen Verwandten menschenunwürdig bis zum bitteren Ende "todpflegen" sehen. Die Schweiz hat nebst NL und Belgien die liberalste Sterbehilfe-Regelung, es gibt ja schon heute die Tatbestände des *Eigennutzes* oder der unterlassenen Hilfe. Was braucht es da einen "Staatsapparat? Noch mehr Stellen, noch mehr Kompetenzen, noch mehr Formalitäten wenn es um das persönlichste aller Rechte, der Selbstbestimmung über das eigene Sterben, geht...

Es ist mir unverständlich, dass sich Fremde in den letzten Willensakt eines Menschen einzumischen wagen. Wem gehört denn das Leben? Der Kirche? Dem Staat? Dem Spital? Aber vielleicht wird hier bloss eine Art "umgekehrtes "Cassis de Dijon" Prinzip" angewandt, d.h., dass wenn irgendein Produkt/Dienst in einem EU-Land nicht zugelassen ist, es in der Schweiz ebenfalls möglichst zu behindern/verbieten ist???
Widmer-Schlumpf will Betreung von Stebewilligen
Ich finde das absolut diskriminierend und bevormundend, sollte ein solches Gesetz in Kraft treten. Es gibt Lander, die setzen alles daran jeden egal unter welchen unwuerdigen Umstaenden auf Biegen und Brechen kuenstlich am leben zu erhalten. Ich lebe in so einem Land, ich wuerde es sehr begrussen, wenn mir etwas zustossen wuerde ich die Moeglichkeit hatte in meine Heimat zu reisen um human sterben zu koennen, wo ich selbst entscheinden kann zu sterben. Denn am Ende ist es mein Leben und Wille, denn leiden ist ummenschlich, ich bin davon ueberzeugt, dass wir nicht auf der Erde sind um zu leiden, so grausam ist keine hoehere Macht oder Glauben, so grausam koennen bloss Menschen sein. Was will di Schweiz denn einen noch hoehere Selbstmordrate??? Bestimmt kostet das im Endeffekt den Vaterstaat noch mehr, hat das der Staat auch durchdacht, oder wem will der Bundesrat wieder einen Gefallen tun?
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