Wila-Fall: Staatsanwalt fordert 12 Jahre und Verwahrung
Winterthur - Der Mann, der als besonders grausamer Vater von Wila bekannt geworden ist, hat sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Winterthur geläutert gegeben. Trotzdem verlangte Staatsanwalt Ulrich Weder eine 12-jährige Freiheitsstrafe und Verwahrung.
Von einer Therapie habe der Gutachter abgeraten, sagte Weder. Eine solche könnte sich gar kontraproduktiv auswirken, würden dadurch doch die manipulativen Tendenzen des Beschuldigten gefördert. Eine Verwahrung sei absolut gerechtfertigt und verhältnismässig, sagte der Staatsanwalt.
Das Tatverschulden des Angeklagten bezeichnete Weder als sehr schwer. Einen direkten Vorsatz zur Schädigung seiner Töchter könne man ihm zwar nicht vorwerfen, ein Eventualvorsatz liegen aber mit Sicherheit vor: Jeder, der nicht geisteskrank ist«, wisse um die Folgen jahrelanger schwerster Misshandlungen und Demütigungen. Die Quälereien der beiden Kinder seien »nichts anderes als grausam« gewesen.
Vater gibt den Geläuterten
Der Angeschuldigte hatte sich vor Gericht am Donnerstag geläutert gegeben. Immer wieder allerdings äusserte er sich widersprüchlich. Nein, Erziehungsmethoden wie damals würde er heute nicht mehr anwenden, sagte der Beschuldigte. Er wisse ja jetzt, wohin das führe.
Heute sei ihm klar, dass es mehr Geduld brauche mit Kindern und das Vertrauen, dass die Einsicht mit der Zeit schon komme. Sie lasse sich nicht erzwingen. Mit seiner jüngsten, dreijährigen Tochter - sie ist fremdplatziert - würde er es »ganz anders machen«.
Auf die Frage des Richters, weshalb er seinen Töchtern damals den Kontakt zu anderen Kindern verboten habe, äusserte er sich dann aber anders. Er »sehe die Welt mit anderen Augen«, er »sehe den Zustand unseres Planeten«, und er »sehe, wie Kinder heute erzogen werden«.
Er dagegen halte sich an die Schriften Jakob Lorbers (1800-1864), auf die er sich schon in Bezug auf die drakonischen, alttestamentarischen Erziehungsmethoden abgestützt hatte. »Mein Herz glaubt daran«.
Vater wollte Gehorsam
Bei den grausamen Bestrafungen ging es laut dem Beschuldigten »schlussendlich um Gehorsam«. Strafen gab es, wenn die Kinder »frech wurden oder so - das spürt man einfach«. Auf Fragen des Gerichts räumte er ein, er sei bei der Erziehung der Töchter überfordert gewesen. Die Kinder waren ihm als Babys auf sein Verlangen von den Müttern zur Erziehung überlassen worden.
Der Beschuldigte anerkannte, dass die überlebende älteste Tochter schwer traumatisiert ist. Er erklärte das aber nicht mit den jahrelangen Quälereien, sondern damit, dass sie nach dem Tod der jüngeren Halbschwester im Mai 2006 »alles verloren« habe. Das Mädchen lebt seither in einer Pflegefamilie.
Die Verhandlung ist auf zwei Tage angelegt. Ob das Urteil am Freitag eröffnet wird, ist noch offen.
Das Bezirksgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts den Fall neu beurteilen. Der Beschuldigte hatte gegen das Urteil des Geschworenengerichts erfolgreich beim Kassationsgericht Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht stützte den von der Oberstaatsanwaltschaft angefochtenen Entscheid.
Sektenähnliche Wohngemeinschaft
Das Zürcher Geschworenengericht hatte Ende 2010 den heute 47-Jährigen wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung zu 9,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Der Beschuldigte war unangefochtenes Oberhaupt einer sektenähnlichen Wohngemeinschaft im Zürcher Oberländer Dorf Wila. Er lebte dort mit einer älteren Frau, seiner jungen Lebenspartnerin und seinen beiden kleinen Töchtern.
Mit grausamen Erziehungsmethoden terrorisierten die drei Erwachsenen die beiden Mädchen. Im Mai 2006 schüttelte die junge Frau das kleinere Kind so heftig, dass es ein Schütteltrauma erlitt. Es starb Stunden später, noch keine fünf Jahre alt.
(bg/sda)
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