Wind schuld an Sessellift-Absturz

publiziert: Freitag, 4. Jan 2008 / 14:11 Uhr / aktualisiert: Freitag, 4. Jan 2008 / 16:46 Uhr

Interlaken - Der starke Wind hat vermutlich das tödliche Seilbahnunglück auf der Kleinen Scheidegg ausgelöst. Davon gehen die Untersuchungsbehörden des Bundes aus. Hinweise auf einen technischen Defekt gibt es bisher nicht.

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«Wir gehen davon aus, dass der Wind ursächlich eine Rolle gespielt hat», sagte Joseph Zeder, der Untersuchungsleiter der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe des Bundes (UUS). Es geben bisher keine Hinweise auf einen technische Ursache.

Gemäss bisherigen Erkenntnisse entgleiste das Seil beim Mast Nummer 11. Die Bahn stoppte automatisch, und das Seil fiel zunächst wie vorgesehen in den Seilfänger.

Danach entgleiste das Seil jedoch vollständig und stürzte ab. Der Sessel des beim Unfall getöteten Deutschen und der schwerverletzen deutschen Touristin prallte auf den Boden. Auch der vordere und hintere Sessel touchierten das Gelände.

Untersuchung vor Ort

Warum das Seil aus dem Seilfänger fiel, soll nun unter anderem eine Untersuchung der Rollenbatterie zeigen, wie Zeder ausführte. Durchgeführt wird sie vor Ort von der UUS, in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Bahn.

Weitere Erkenntnisse liefern soll die Befragung der Passagiere, die bereits begonnen hat. Die schwerverletzte deutsche Touristin war bisher jedoch nicht einvernahmefähig.

Abklärung der Windverhältnisse

Keine Angaben machen konnte Zeder zur lokalen Windgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unglücks. Der Windmesser der Bahn zeichnet diese nicht auf. Von MeteoSchweiz will die UUS nun eine Expertise erstellen lassen. Sie soll Aufschlüsse zu den Wind- und Wetterverhältnissen zum Unfallzeitpunkt geben.

Wegen des starken Föhnsturms stehen im Gebiet Kleine Scheidegg seit dem Morgen alle Bahnen und Skilifte still.

Die UUS muss ihren Untersuchungsbericht spätestens in einem Jahr abliefern. Wann mit dem Bericht zu rechnen ist, wollte Zeder nicht sagen. Bei der Frage nach möglichen Straftatbeständen stehen fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Vordergrund. Noch ist offen, ob und gegen wen ein Verfahren eröffnet wird.

(ht/sda)

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