Wirtschaft gegen staatliches Übertragsungsnetz

publiziert: Dienstag, 18. Jul 2006 / 11:43 Uhr

Bern - Bei der Strommarktliberalisierung ist umstritten, in wessen Hand das Stromnetz sein soll.

Das Hochspannungsnetz gehört heute zu 80 Prozent den Kantonen und Gemeinden.
Das Hochspannungsnetz gehört heute zu 80 Prozent den Kantonen und Gemeinden.
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Die Linke befürwortet eine nationale Netzgesellschaft im Besitz der Kantone und Gemeinden. Die Wirtschaft lehnt dieses Modell ab. Das Hochspannungsnetz gehört heute zu 80 Prozent den Kantonen und Gemeinden.

Im Zuge der Strommarktliberalisierung soll es nach dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates einer privatrechtlichen Netzgesellschaft übergeben werden. Es soll den Elektrizitätsunternehmen gehören, die sich unter dem Namen «Swissgrid» zusammengeschlossen haben.

Ständeratskommission will öffentliche Swissgrid

Nach dem Willen einer ständerätlichen Subkommission soll die Netzgesellschaft dagegen in öffentlicher Hand sein. Am Dienstag ist die Anhörung zu diesem Vorschlag zu Ende gegangen. Die Linke spricht von einer zukunftsweisenden Idee.

Das Hochspannungsnetz sei eine zentrale Infrastruktur und solle deshalb auch schweizerisch beherrscht sein, schreibt die SP. Mit der Netzgesellschaft erhielten die Kantone und Gemeinden einen sicheren Vermögenswert und demokratische Mitbestimmung.

Versorungssicherheit als Kriterium

Die Stiftung für Konsumentenschutz gibt zu bedenken, dass die Stromkonzerne mittelfristig kaum Interesse am Unterhalt und Ausbau des Übertragungsnetzes hätten. Die Konsumentinnen und Konsumenten seien besser gestellt, wenn das Netz in öffentlicher Hand sei.

Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) begrüsst das Modell ebenfalls. Zu den Vorteilen einer nationalen Netzgesellschaft im Besitz von Kantonen und Gemeinden zählt sie neben der Versorgungssicherheit auch den fairen Wettbewerb auf den Stromautobahnen.

Wirtschaft gegen «Verstaatlichung»

Dies sieht die Stromwirtschaft anders: Der Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE) schreibt, er lehne das Modell einer «Verstaatlichung» des Übertragungsnetzes grundsätzlich ab.

Die Organisation der schweizerischen Stromverbundunternehmen swisselectric hält den Vorschlag gar für verfassungswidrig. Die Übertragung des Eigentums auf eine neue Gesellschaft stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit dar. Auch bei den Kantonen stösst die Idee nicht nur auf Zustimmung.

(ht/sda)

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