Unklar ist einmal mehr, ob es sich dabei um den zum Abschuss
freigegebenen Wolf aus dem Val d'Hérens handelt oder aber um ein
zweites Tier, wie ein Sprecher des Bundesamts für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) am Montag sagte. Eine Ausdehnung der
Abschussbewilligung auf das Turtmanntal blieb bisher aus.
Das kommt für das BUWAL erst dann in Frage, wenn zweifelsfrei
fest steht, dass es sich im Val d'Hérens und im Turtmanntal um ein-
und denselben Wolf handelt. Sollte sich erweisen, dass noch ein
zweiter Wolf sein Unwesen treibt, würde eine weitere
Abschussbewilligung nötig.
Feuer frei im Aletschgebiet
Auch das Tier - ein Wolf, ein Hund oder was auch immer -, das im
Aletschgebiet für Unruhe sorgt, hat Ende vergangener Woche wieder
zugeschlagen. Drei Schafe wurden gerissen. Auch hier fehlt dem
BUWAL für eine Abschussbewilligung der Beweis, dass es sich
wirklich um einen Wolf handelt.
Bisher untersuchte Exkremente aus der Gegend stammten von Hunden
und in einem Fall von einem Fuchs. Weitere Untersuchungen seien
aber im Gang, sagte der BUWAL-Sprecher.
Wie auch immer: Die Jagd auf das unbekannte Wesen ist eröffnet.
Der Kanton hat das Tier nämlich zum Abschuss freigegeben, was in
seiner Kompetenz liegt - es sei denn, es handle sich um einen Wolf.
In diesem Fall würde das BUWAL nachträglich die Abschussbewilligung
erteilen.
(klei/sda)