Zeitplan-Differenzen beim neuen Chemikalienrecht

publiziert: Dienstag, 6. Apr 2004 / 08:53 Uhr

Bern - Parteien und Organisationen begrüssen das neue Chemikalienrecht in der Vernehmlassung und wollen es möglichst rasch umsetzen. Die Kantone hingegen befürchten, dass das Paket kurz nach Inkrafttreten erneut dem EU-Recht angepasst werden muss.

Das neue Chemikalienrecht sieht eine Harmonisierung mit der EU vor. Beim EU-Recht ist aber noch einiges unklar: Die EU überarbeitet zurzeit ihr Chemikalienrecht, das zwischen 2006 und 2008 in Kraft treten soll. Für die Kantone ist deshalb eine Einführung per Anfang 2005 der falsche Zeitpunkt.

Es bestehe kein dringender Anpassungsbedarf, schreiben die Zuger und Thurgauer Regierungen in ihren Vernehmlassungen. Das Chemikalienrecht in der Schweiz existiere seit Jahren neben dem geltenden europäischen. Die betroffenen Stellen hätten sich mit diesem Nebeneinander arrangiert.

Voraussichtlich 2005 in Kraft

Parteien, Verbände und Umwelt-Organisationen hingegen begrüssen die Änderungen und wollen sie möglichst rasch in Kraft setzen. Die SVP etwa schreibt, die Gesamtrevision dürfe bei der zeitlichen Umsetzung auf die EU-Debatte keine Rücksicht nehmen, da deren Ausgang noch ungewiss sei.

Die Parteien, Verbände und Umwelt-Organisationen sind auch der Meinung, dass die Umstellung und die neuen Verordnungen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Die Übergangsfristen müssten deshalb verlängert werden. Vor allem KMU könnten überlastet werden, sind sich SVP, CVP und der Schweizer Gewerbeverband (SGV) einig.

Das neue Chemikaliengesetz soll - zusammen mit den Verordnungen - voraussichtlich 2005 in Kraft treten. Die Verordnungen umfassen Aspekte des Verbraucherschutzes sowie des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes. Die Vernehmlassung zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit dauerte bis Ende März.

(rp/sda)

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