Zeitungsverleger beklagen ARD/ZDF-Internetexpansion

publiziert: Dienstag, 1. Mai 2007 / 08:45 Uhr

Berlin - Die Hauptaufgabe der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ARD und ZDF liegt in der Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen und nicht in einer ausufernden Expansion ihrer Online-Angebote im Internet.

Die Internetexpansion der Öffentlich-Rechtlichen gefährdet die privatwirtschaftlichen Medien in zweifacher Hinsicht.
Die Internetexpansion der Öffentlich-Rechtlichen gefährdet die privatwirtschaftlichen Medien in zweifacher Hinsicht.
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Das betont der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) im Vorfeld der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zum Gebührenstreit zwischen den Rundfunkanstalten und Bundesländern.

«Ausser Frage steht, dass ARD und ZDF den privatwirtschaftlichen Medien Konkurrenz bereiten. Dennoch geht die seitens der Öffentlich-Rechtlichen in den vergangenen Jahren durchgeführte Praxis, ständig neue Internet-Dienste zu entwickeln, zu Lasten Letzterer und der Bürger», erläutert die Pressereferentin des BDZV Anja Pasquay im Gespräch mit pressetext.

Nicht nur die Ausweitung des Internet-Angebots stört den BDZV. Vielmehr sollen ARD und ZDF für diese, aus der Sicht Pasquays unrechtmässig zusätzlich entstehenden Kosten, keine wiederkehrenden Erhöhungsrunden für Rundfunkgebühren verlangen.

«Schliesslich ist das bundesweite Medienbudget nicht unendlich», so die Expertin. Auf der anderen Seite könnten andere, privatwirtschaftlich arbeitende Medien keine Gebührengelder in Form von solchen Zwangsgeldern erheben. So gefährde die Internetexpansion der Öffentlich-Rechtlichen die privatwirtschaftlichen Medien in zweifacher Hinsicht.

Aufgabenverteilung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien

Laut dem BDZV führt jede Gebührenerhöhung einerseits zu einer zusätzlichen Belastung des Medienbudgets. Andererseits verzerrten die Angebote den Wettbewerb. «Andere, nicht öffentlich-rechtlich organisierte Medien können diese Art von Zwangsgeldern nicht selbst erhöhen, geschweige denn einheben, sondern müssen ihre Gewinne selbst auf sich gestellt erwirtschaften und im Internet eigene Geschäftsmodelle entwickeln», unterstreicht Pasquay. Daher plädiert die Pressereferentin für eine spezifische Aufgabenverteilung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien.

So sind nach der Argumentation des BDZV Medien in ihrer Vielfalt im Vergleich zu früher kaum mehr voneinander abzugrenzen. Umso wichtiger erscheint es daher, die Rundfunkanstalten auf ihren klaren Funktionsrahmen hinzuweisen. Somit könne es seitens der Zeitungsverleger nicht öffentlich-rechtliche Aufgabe sein, wie der Westdeutsche Rundfunk Partnerschaftsbörsen zu betreiben oder Online-Spiele online anzubieten.

So erhofft man sich vom anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass sachgerechte Gebührenverfahren rechtlich fixiert und bestehende Missstände beseitigt werden.

(li/pte)

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