Bitte schauen Sie nicht weg, wenn Tiere Hilfe brauchen

Zeuge von Tierquälerei: Was jeder Einzelne tun kann

publiziert: Donnerstag, 25. Sep 2014 / 10:57 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 25. Sep 2014 / 12:26 Uhr
Man sollte nicht wegschauen, sondern helfen.
Man sollte nicht wegschauen, sondern helfen.

Nachdem in den letzten Wochen wieder einige schockierende Fälle von Tierquälerei an die Öffentlichkeit gekommen sind, bittet «Vier Pfoten» die Schweizer Bevölkerung, nicht wegzuschauen, wenn Tiere Hilfe benötigen.

7 Meldungen im Zusammenhang
Weiterführende Links zur Meldung:

Das Schweizer Tierschutzgesetz
Die Haltungsbedingungen können im Schweizer Tierschutzgesetz nachgeschlagen werden
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/201409230000/455.1.pdf

Kontaktdaten der kantonalen Veterinärämter
Hier finden Sie alle Kontaktdaten, zu den kantonalen Veterinärämter
www.blv.admin.ch/org/04812/04813/05241/index.html?lang=de

«Jeder kann Zeuge einer Misshandlung von Tieren werden. Wichtig ist zu wissen, dass man auch etwas tun kann», sagt Julie Stillhart, Länderchefin bei «Vier Pfoten» Schweiz.

Grundsätzlich gilt: Befindet sich ein Tier in akuter Lebensgefahr, sollte sofort die Polizei verständigt werden. Eine schnelle Reaktion kann Leben retten.

Sammeln Sie Beweise

Besteht keine akute Lebensgefahr oder ist die Zeit dafür dennoch gegeben, ist die Beweissicherung besonders wichtig: Julie Stillhart rät, in jedem Fall Fotos oder, wenn möglich, Videos etc. zu machen, die eine schlechte Tierhaltung / einen Tiermissbrauch dokumentieren. Mit Handys oder Smartphones ist das bereits für viele ohne Probleme jederzeit möglich. Vorhandene Zeugen und die eigene Bereitschaft, als Zeuge aufzutreten, können eine wichtige Ergänzung sein. Jeder hat zudem das Recht, dass seine Aussage vertraulich behandelt wird und kann einen zuständigen Sachbearbeiter einer Behörde darauf hinweisen, dass die Anonymität zu wahren ist.

Kontaktieren Sie das zuständige Veterinärsamt

Die gesammelten Beweise sollten zusammen mit einer sachlichen und möglichst präzisen Beschreibung der dokumentierten Situation an das zuständige Veterinäramt im betroffenen Kanton übermittelt werden. Sämtliche Kontaktdaten aller Veterinärämter findet man im Internet (siehe Link auf der rechten Seite).

Die Veterinärämter sind für die Überprüfung von Tierhaltungen (routinemässig und aufgrund von Hinweisen) und für die Ahndung von Tierschutzverstössen zuständig.

Holen Sie sich Unterstützung

«Wir empfehlen auch, lokale Tierschützer (Tierschutzgruppen, Tierheim etc.) mit ins Boot zu holen, eventuell sind sie auch bereits über den »Fall« informiert. Gemeinsam kann man mehr erreichen», sagt Stillhart.

Versuchen Sie den Halter aufzuklären

Mangelhafte Haltungsbedingungen von Heimtieren und Nutztieren basieren allerdings auch häufig auf Unkenntnis oder fehlendem Interesse für die Bedürfnisse der Tiere. Deshalb hilft es manchmal schon, dem Halter freundlich klarzumachen, dass sein Tier leidet und wie dem abgeholfen werden kann. Auch ein Hinweis auf die Mindestanforderungen der Haltungsbedingungen gemäss Tierschutzgesetz können hierbei hilfreich sein.

(Vier Pfoten)

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