Beschwerde von drei Bürgern

Zieglers Entschädigung wird Gerichtssache

publiziert: Mittwoch, 23. Mai 2012 / 12:08 Uhr
Die Schwyzer Justizaffäre weitet sich aus. (Symbolbild)
Die Schwyzer Justizaffäre weitet sich aus. (Symbolbild)

Schwyz - Das Bundesgericht muss sich mit der Abgangsentschädigung für den umstrittenen Schwyzer Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler befassen. In einer Beschwerde verlangen drei Bürger, dass die Abgangsregelung dem Kantonsparlament vorgelegt werden muss.

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Josef Schuler, einer der drei Beschwerdeführer, bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Die Schwyzer Regierung hatte mit Ziegler einen Vergleich abgeschlossen, mit dem Ziegler eine Entschädigung von eineinhalb Jahreslöhnen zugesichert wurde.

Diese Abgangsentschädigung liegt über 300'000 Franken. Nach Ansicht der Beschwerdeführer hat die Regierung damit ihre Kompetenzen überschritten. Ausgaben von über 250'000 Franken seien, so die Argumentation, dem Kantonsrat vorzulegen und zwingend dem Finanzreferendum zu unterstellen.

Entgegen der ersten Einschätzung, dass der Vergleich Ruhe in der Schwyzer Justizaffäre schaffen könne, stehe die Rolle von Kantonsgerichtspräsident Ziegler heute in einem ganz anderen Licht, schreiben die Beschwerdeführer. Es sei schon vorher «gnueg Heu dunää» gewesen, nun sei es aber wirklich zu viel.

Abgangsregelung unverantwortlich

Nach Vorliegen des Berichtes des ehemaligen Tessiner Ständerates Dick Marty über die Strafrechtspflege im Kanton Schwyz, so die Beschwerdeführer, könne keine Rede mehr davon sein, dass Ziegler ein Opfer sei. Die Abgangsregelung sei deshalb unverantwortlich.

Ziegler ist einer der beiden Hauptexponenten der Justizaffäre. Animositäten zwischen ihm und Staatsanwalt Georg Boller eskalierten in den letzten Jahren und beeinträchtigten das Vertrauen in die Schwyzer Justiz. Der vor zwei Wochen publizierte Bericht von Dick Marty belastet Ziegler schwer.

Nachdem Georg Boller Ende 2011 frühpensioniert wurde, liess die Justizkommission des Schwyzer Kantonsrates im Januar Ziegler fallen und empfahl, ihn nicht wiederzuwählen. Sie hoffte, damit die Situation in der Schwyzer Justiz zu beruhigen.

Zieglers Abgang

Doch Ziegler blockierte mit einer Klage vor Verwaltungsgericht die öffentliche Ausschreibung seiner Stelle und damit die Regelung seiner Nachfolge. Durch den Vergleich vor Verwaltungsgericht konnte die Regierung diese Blockade lösen.

Ziegler zog sich aufgrund des Vergleichs zurück und stellte sich «aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen» nicht mehr für eine weitere Amtszeit (2012-2016) zur Verfügung.

(bg/sda)

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