Die Zulassungskommission prüft die Gewissensgründe, mit denen
Wehrpflichtige den Militärdienst verweigern. Von Anfang Oktober
1996 bis Ende Juni 2000 hörte sie 4926 Gesuchssteller an. Von den
4876 materiell behandelten Zivildienstgesuchen wurden nur 580
abgelehnt, was einer Anerkennungsquote von 88 Prozent entspricht.
Vor einem Dreierausschuss muss der Miltärverweigerer darlegen,
auf welchen moralischen Normen seine Wertvorstellungen beruhen, wie
sie für ihn zu einer zwingenden Verpflichtung geworden sind und wie
sie sich auf seine Lebensführung auswirken. Dies soll zeigen, ob
sich persönliche Reflexionen zu einem Gewissensentscheid verdichtet
haben.
Nach Auffassung der Zulassungskommission haben sich dieses
Verfahren und die rechtlichen Grundlagen insgesamt bewährt. Der
Zivildienst sollte aber einen höheren Stellenwert erhalten, als ihm
der Sicherheitspolitische Bericht 2000 zuwies: Er müsse als
«Instrument der Sicherheits- und Friedenspolitik» anerkannt werden.
Die Kommission regt an, im Gesetz Wirkungsziele für den
Zivildienst zu verankern. Als Beispiele nennt sie die Förderung des
sozialen Zusammenhalts, die Erhaltung der Lebensgrundlagen, die
Schaffung friedensfördernder Strukturen und die Erhaltung des
kulturellen Erbes.
Geprüft werden soll auch eine Verkürzung des Zivildienstes, der
heute anderthalbmal so lange dauert wie die verweigerten
Militärdienste. Zur Diskussion gestellt werden zudem die Öffnung
des Zivildienstes für Militärdienstuntaugliche und die vereinfachte
Zulassung von Angehörigen der Religionsgemeinschaften, die den
Militärdienst bedingungslos ablehnen.
(sda)