Zivildienstwillige müssen zum Gespräch antreten
publiziert: Freitag, 10. Dez 2010 / 15:41 Uhr / aktualisiert: Freitag, 10. Dez 2010 / 20:32 Uhr

Bern - Rekruten, die Zivildienst leisten möchten, müssen künftig in einem Gespräch die Gründe für ihren Wunsch nennen. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Er möchte damit der steigenden Zahl von Zivildienstgesuchen entgegenwirken.

Rekruten sollen allenfalls vom Wechsel in den Zivildienst abgehalten werden.
Rekruten sollen allenfalls vom Wechsel in den Zivildienst abgehalten werden.
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Für die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ist die Einführung des «Gesprächs Zivildienstgesuch» höchst problematisch. Die Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender spricht von Schikane. Befürchtet wird die Wiedereinführung der Gewissensprüfung.

Alt Nationalrat Heiner Studer (EVP/AG), der Motionär für die Abschaffung der alten Gewissensprüfung fürchtet, «dass der Bundesrat die Gewissensprüfung durch die Hintertür wieder einführt.»

Ein solches Vorgehen sei nicht statthaft, wird Studer in einem Communiqué des Schweizerischen Zivildienstverbands CIVIVA vom Freitag zitiert. Weder der Verband noch andere Direktbetroffene hätten Gelegenheit gehabt, sich zum Vorhaben zu äussern, kritisiert er das Vorgehen des Bundesrates.

«Von lächerlich bis rechtlich fragwürdig»

«Die beschlossenen Massnahmen sind von lächerlich über fahrlässig bis rechtlich fragwürdig, alles ausser sinnvoll», kritisierte die Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender die Revision der Zivildienstverordnung.

Auch die GSoA geht mit dem Bundesrat hart ins Gericht. Er verunmögliche jungen, leistungswilligen Männern, einen «sinnvollen Dienst an der Gesellschaft» zu leisten. Zudem würden die administrativen Hürden Zivildienstwillige benachteiligen. Auch lasse der Bundesrat mit dieser Verschärfung den Tatbeweis der anderthalbfachen Dienstleistung nicht gelten.

«Die Armee braucht alle diese jungen Männer nicht und der Bundesrat will trotz gegenteiligen Behauptungen ein Massenheer erhalten», hielt die GSoA weiter fest. Nicht tragbar sei, dass unter Umständen militärisches Personal, also die Armee, über das Vorliegen von Gewissensgründen entscheidet.

Auch Armeeangehörig könne Gespräche führen

VBS-Sprecher Martin Bühler bestätigte auf Anfrage, dass neben Zivilpersonen auch Angehörige der Milizarmee die Gespräche in den Rekrutierungszentren führen können.

Für die Grüne Partei ist die Legitimität solcher Gespräche fraglich. Auch sie befürchtet eine Wiedereinführung der Gewissensprüfung durch die Hintertüre. Der Bundesrat sollte vielmehr eine Grundsatzdebatte über die Wehrpflicht anstossen, teilten die Grünen mit.

Fortschritt

Was für die GSoA ein Rückschritt ist, ist für SVP-Nationalrat Christian Miesch (BL) ein Fortschritt. «Es ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagte der Sicherheitspolitiker und Verfechter von Verschärfungen für Zivildienstwillige, auf Anfrage.

Er werde nun vorerst abwarten und die Entwicklung beobachten. Sollte die Anzahl Zivildienstgesuche nicht sinken, werde er weitere Schritte fordern.

(ht/sda)

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