Zürcher Flughafen mit Beschwerde gegen deutsches Gerichtsurteil

publiziert: Mittwoch, 19. Mrz 2003 / 22:05 Uhr

Zürich - Die Flughafenbetreiberin Unique zieht das Verfahren gegen die Anflugbeschränkungen zum Flughafen Zürich-Kloten weiter. Unique hat nach eigenen Angaben am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde eingereicht.

Flughafen Zürich-Kloten.
Flughafen Zürich-Kloten.
Das deutsche Gericht hatte am 24. Januar die Klage von Unique und Swiss abgewiesen und eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelasssen. Wie die Fluggesellschaft reicht auch Unique Beschwerde gegen diesen Nichtzulassungsentscheid ein.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte alle Klagegründe zurückgewiesen. Die Klägerinnen hatten unter anderem argumentiert, die von deutscher Seite verfügten Nachtflugverbote und Wochenendbeschränkungen verletzten ihre Rechte, vor allem die Dienstleistungsfreiheit.

Die Kapazitätsprobleme in Zürich-Kloten seien eine Folge dessen, dass bislang keine genügende Vorsorge für einen Anflug ohne Inanspruchnahme fremden Territoriums getroffen worden ist, obwohl schon eine Vereinbarung von 1984 ein Nachtflugverbot enthalten habe, heisst es im Mannheimer Urteil vom Januar.

Die deutsche Rechtsverordnung treffe keinerlei Bestimmungen über die Benutzbarkeit des Zürcher Flughafens. Die sich für den Flughafen und mittelbar für die Klägerin ergebenden Probleme rühren allein daher, dass die Schweiz bislang nicht bereit war, über eigenem Territorium die benötigten Anflugstrecken zur Verfügung zu stellen.

(bert/sda)

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