Justiz

Zürcher Oberjugendanwaltschaft beendet Sondersetting für «Carlos»

publiziert: Donnerstag, 19. Jun 2014 / 12:53 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Jun 2014 / 15:19 Uhr
Der Jugendstraftäter Carlos wurde zeitweilig in die geschlossene Abteilung des Massnahmezentrums Uitikon gesperrt. (Symbolbild)
Der Jugendstraftäter Carlos wurde zeitweilig in die geschlossene Abteilung des Massnahmezentrums Uitikon gesperrt. (Symbolbild)

Zürich - Der unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordene Straftäter kommt frei. Nach nur knapp vier Monaten beendet die Zürcher Jugendanwaltschaft das jetzige Sondersetting, da es «keine erzieherischen oder therapeutischen Wirkungen mehr» entfaltet.

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Nach «intensiver und enger Zusammenarbeit» zwischen der Jugendanwaltschaft und der mit dem Sondersetting beauftragten Sozialfirma RiesenOggenfuss seien die Beteiligten «aufgrund des bisherigen Verlaufs der Schutzmassnahmen» gemeinsam zu diesem Schluss gelangt, teilte die Oberjugendanwaltschaft am Donnerstag mit.

Es sei sicherlich nicht alles optimal verlaufen, sagte Patrik Killer, Leitender Jugendanwalt, auf Anfrage. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis habe nicht mehr gestimmt. Weitere Angaben und Details zum Verlauf könne er nicht machen. Er berief sich auf das Amtsgeheimnis.

Grundsätzlich könne Carlos ab jetzt tun und lassen, was er wolle, sagte Killer. Damit er nicht zwischen Stuhl und Bank fällt, wird er in einer Übergangsfrist bis Ende September 2014 von der Sozialfirma RiesenOggenfuss weiter begleitet. Dies, um dem 18-Jährigen eine «eigenständige Lebensführung in Freiheit» zu ermöglichen, wie es in der Mitteilung heisst.

Ende September muss dann das Jugendgericht darüber befinden, ob Carlos noch eine Reststrafe abzusitzen hat. Killer wird beantragen, dass die Strafe von Carlos abgegolten ist, wie er sagte.

Sondersetting nach Bundesgerichts-Urteil

Das jetzige Sondersetting für den jungen Straftäter war vor knapp vier Monaten errichtet worden. Das Sondersetting sah vor, dass Carlos intensiv beschult wird, arbeitet oder mindestens ein Praktikum macht und eine Therapie besucht. Thaiboxen durfte er nur in seiner Freizeit.

Zuvor war er auf Geheiss des Bundesgerichts aus der geschlossenen Abteilung des Massnahmenzentrums Uitikon entlassen worden. Die Oberjugendanwaltschaft hatte zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Den 18-Jährigen sofort auf freien Fuss zu setzen oder ein neues Sondersetting einzurichten.

Eine Entlassung auf freien Fuss kam damals nach Ansicht der Oberjugendanwaltschaft nicht in Frage: Carlos berge nach wie vor ein «unklares Gefährdungspotenzial». Sie errichtete deshalb ein weiteres Sondersetting bei RiesenOggenfuss mit monatlichen Kosten von 19'000 Franken. Ob heute noch ein Gefährdungspotenzial besteht, durfte Killer nicht sagen.

Sturm der Entrüstung

Das erste Sondersetting für den wiederholt straffällig gewordenen Jugendlichen war aufgrund einer Fernsehsendung im August 2013 öffentlich geworden und hatte wegen der hohen Kosten zu einem Sturm der Entrüstung geführt. Die Kosten der Sonderbehandlung beliefen sich - inklusive Thaibox-Training - auf monatlich gut 29'000 Franken.

Ende August wurde der damals 17-Jährige verhaftet und ins Gefängnis Limmattal gebracht, Ende November wurde er ins Massnahmenzentrum Uitikon verlegt. Die Einweisung begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen.

(ww/sda)

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