Kind von Range-Rover-Fahrer zu Tode gefahren:

Zürcher Range-Rover-Prozess endete mit Vergleich

publiziert: Mittwoch, 16. Feb 2000 / 12:13 Uhr

Zürich - Im Zürcher Range-Rover-Prozess ist es zu einem Vergleich gekommen: Der Vater eines bei einem Verkehrsunfall getöteten Kindes und der Autoimportfirma Subaru Schweiz AG haben sich geeinigt. Der Vater klagte, weil die Konstruktion des Gländewagens überholt war und deshalb am Tod seines Kindes mitschuldig sei.

Die Subaru AG anerkennt, dass dem Schutz von Fussgängern, insbesondere von Kindern, bei der Entwicklung von Autos Rechnung getragen werden muss. Zudem überweist die Autoimportfirma der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) einen Geldbetrag von 20 000 Franken, wie die Vereinigung für Familien der Strassenopfer (VFS) am Mittwoch mitteilte. Der Vergleich war letzte Woche am Zürcher Bezirksgericht abgeschlossen worden.

Produktehaftpflicht-Musterprozess
Anlass des Prozesses war ein Verkehrsunfall am 30. September 1997 in Walchwil ZG, bei dem ein fünfjähriger Knabe schwerste Kopfverletzungen erlitten hatte, an denen er zwei Tage später starb. Nach Ansicht des Vaters soll die Karosserieform des in den Unfall verwickelten Range Rovers (Modell 4.2) den Tod seines Kindes verursacht haben.
Deshalb strengte der Vater einen Musterprozess gegen die Subaru Schweiz AG, vormals Streag AG, an. Die Autoimportfirma sei für den tödlichen Verkehrsunfall mitverantwortlich gewesen, hiess es in der Klageschrift. Die Grundlage für die im Frühling 1998 eingereichte Klage bildete das Produktehaftgesetz, wonach der Hersteller oder der Importeur eines fehlerhaften Produkts für den Schaden haftet.
Laut Kläger war die Konstruktion des Geländewagens überholt und damit fehlerhaft. Wäre das Kind von einem Range Rover neuerer Konstruktion angefahren worden, hätte es überlebt, wurde argumentiert. Der Vater forderte von der Autoimportfirma die Zahlung einer Genugtuungssumme von 30 000 Franken und die Publikation des Urteils.

Strafverfahren gegen Fahrer hängig
Der Vater, unterstützt von der Vereinigung für Familien der Strassenopfer, und die Subaru Schweiz AG einigten sich letzte Woche am Zürcher Bezirksgericht auf einen Vergleich. Die Klägerseite verzichtete auf die weitere Durchführung des Produktehaftpflicht- Prozesses, weil dieser bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch fünf bis zehn Jahre gedauert hätte.

Weiterhin hängig ist im Kanton Zug das Strafverfahren gegen den Fahrer des Range Rovers. Der Vater des verunglückten Kindes hatte den Automobilisten wegen fahrlässiger Tötung eingeklagt.

(ba/sda)

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