Seit dem Beschluss der Sonderprüfung durch die Swissair-Aktionäre
am 25. April 2001 habe sich die Situation wegen des Groundings und
der provisorischen Nachlassstundung grundlegend verändert, sagte
eine Sprecherin des Regierungsrates vor den Medien.
Die damaligen Fragen seien zum Teil nicht mehr aktuell.
Zweckmässiger sei darum die Untersuchung durch die
Liquidationsorgane. Diese wird von Amtes wegen eingeleitet, wenn
entschieden ist, ob es zu einer definitiven Nachlassstundung oder
zu einem Konkursverfahren kommt.
Im Unterschied zu den unabhängigen Sonderprüfern, die nur über ein
beschränktes Akteneinsichtsrecht verfügen, haben die
Liquidationsorgane ein unbeschränktes Einsichtsrecht.
Das Ziel, das Swissair-Debakel zu untersuchen, habe sich also nicht
geändert, nur das Instrument dazu soll ein anderes sein, sagte ein
Sprecher der kantonalen Finanzdirektion. Aufgrund der Untersuchung
der Liquidationsorgane soll entschieden werden, gegen wen
Verantwortlichkeitsklagen erhoben werden sollen.
(sk/sda)