Siebenstündige Nachtruhe bestenfalls ab Herbst 2001:

Zürcher Regierungsrat zur Nachtflugordnung am Flughafen

publiziert: Donnerstag, 21. Dez 2000 / 11:50 Uhr

Zürich - Die verlängerte Nachtruhe von sieben Stunden beim Flughafen Zürich soll nach dem Willen des Zürcher Regierungsrats ab Herbst 2001 eingeführt werden. Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG stellt sich hinter die Ausdehnung der Nachtflugsperre.

Der Zürcher Regierungsrat will den Teil des künftigen Betriebsregelments vorziehen, der die Nachtruhe betrifft. Es werde ins Auge gefasst, die neue, siebenstündige Nachtflugsperre bereits ab dem Winterflugplan 2001/2002 in Kraft zu setzen, wie Susanne Sorg, Kommunikationsbeauftragte des Regierungsrats, am Donnerstag vor den Medien in Zürich sagte.

Nebst der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung bestünden allerdings zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, zum Beispiel Rechtsmittelverfahren, auf welche Regierungsrat und Flughafen Zürich AG keinen Einfluss nehmen könnten. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der regierungsrätlichen Flughafenpolitik sei bereits gemacht worden, erklärte Sorg. Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG habe an seiner letzten Sitzung die Anträge des Regierungsrats übernommen. Demnach soll dem Bund im Frühjahr eine Änderung des Betriebsreglements beantragt werden, die eine Ausdehnung der Nachtflugsperre beinhaltet.

Gemäss der neuen Nachtflugordnung soll der Flughafen von 23 bis 6 Uhr für geplante Starts und Landungen gesperrt sein. Zwischen 23 und 23.30 Uhr sollen nur noch verspätete Flugzeuge abfliegen dürfen. Zwischen 22 und 23 Uhr werden Starts und Landungen nur noch zugelassen, wenn diese für die Funktion des Flughafens als Interkontinentaldrehscheibe unabdingbar sind. Zudem dürfen vor 6 Uhr früh keine planmässigen Starts und Landungen mehr erfolgen.

(la/sda)

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