Der Zürcher Regierungsrat will den Teil des künftigen
Betriebsregelments vorziehen, der die Nachtruhe betrifft. Es werde
ins Auge gefasst, die neue, siebenstündige Nachtflugsperre bereits
ab dem Winterflugplan 2001/2002 in Kraft zu setzen, wie Susanne
Sorg, Kommunikationsbeauftragte des Regierungsrats, am Donnerstag
vor den Medien in Zürich sagte.
Nebst der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung bestünden
allerdings zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, zum Beispiel
Rechtsmittelverfahren, auf welche Regierungsrat und Flughafen
Zürich AG keinen Einfluss nehmen könnten.
Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der regierungsrätlichen
Flughafenpolitik sei bereits gemacht worden, erklärte Sorg. Der
Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG habe an seiner letzten
Sitzung die Anträge des Regierungsrats übernommen. Demnach soll dem
Bund im Frühjahr eine Änderung des Betriebsreglements beantragt
werden, die eine Ausdehnung der Nachtflugsperre beinhaltet.
Gemäss der neuen Nachtflugordnung soll der Flughafen von 23 bis
6 Uhr für geplante Starts und Landungen gesperrt sein. Zwischen 23
und 23.30 Uhr sollen nur noch verspätete Flugzeuge abfliegen
dürfen. Zwischen 22 und 23 Uhr werden Starts und Landungen nur noch
zugelassen, wenn diese für die Funktion des Flughafens als
Interkontinentaldrehscheibe unabdingbar sind. Zudem dürfen vor
6 Uhr früh keine planmässigen Starts und Landungen mehr erfolgen.
(la/sda)