Zürcher Shop Ville-Angestellte erhalten mehr Geld

publiziert: Dienstag, 5. Jul 2005 / 14:59 Uhr

Zürich - Die Angestellten des Shop Ville am Zürcher Hauptbahnhof sollen Mindestlöhne sowie Zuschläge für Abend- und Sonntagsarbeit erhalten.

Die Vereinbarung über den Abend- und Sonntagsverkauf im Shop Ville hat auch nationale Bedeutung.
Die Vereinbarung über den Abend- und Sonntagsverkauf im Shop Ville hat auch nationale Bedeutung.
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Dies ist der Inhalt einer unverbindlichen Vereinbarung zwischen dem Einkaufszentrum und dem Kaufmännischen Verband. Die Vereinbarung über den Abend- und Sonntagsverkauf im Shop Ville bringt erhebliche Verbesserungen für die Verkäuferinnen und Verkäufer, wie Peter Vonlanthen, Geschäftsleiter des Kaufmännischen Verbands Zürich (KVZ), vor den Medien erklärte.

Wichtige Punkte der Vereinbarung sind Mindestlöhne zwischen 3300 und 3800 Franken, 13. Monatslöhne, Zuschläge von 25 Prozent für Abend- und Sonntagsarbeit sowie neue Pausenregelungen. Als Vermieter der Laden- und Dienstleistungsflächen werden sich auch die SBB und die Stadt Zürich dafür einsetzen, dass die Vereinbarung umgesetzt wird.

Positives Signal

SBB und Stadt Zürich versichern, dass sie neue Mietverträge nur abschliessen und bestehende erneuern, wenn die Geschäftspartner die Mindeststandards für die Arbeitnehmenden akzeptieren. Dafür wollen sich die Vermieter ebenso bei laufenden Mietverträgen engagieren.

Die Vereinbarung über den Abend- und Sonntagsverkauf im Shop Ville hat auch nationale Bedeutung. Die Zürcher Lösung sei ein positives Signal für den Abschluss ähnlicher Vereinbarungen in anderen Regionen, sagte Hans Zimmermann, Leiter RailCity Schweiz.

Unia: "Undemokratische Mogelpackung

Auf Ablehnung stösst die Vereinbarung bei der Unia. Die Gewerschaft schreibt einer Medienmitteilung, es handle sich bei der Vereinbarung um eine "undemokratische Mogelpackung für das Shop-Ville-Personal".

Einerseits vermisst die Gewerkschaft den verbindlichen gesamtarbeitsvertraglichen Charakter. Anderseits werde die Vereinbarung nur dann definitiv eingeführt, falls die Liberalisierung der Sonntagsarbeit bei der eidgenössischen Abstimmung vom 27. November 2005 angenommen wird.

(rp/sda)

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