Wegen eines massiven Rückfallrisikos wird der Angeklagte jedoch
auf unbestimmte Zeit verwahrt. Als Jugendlicher hatte er 1989 eine
Frau auf sadistische Weise ermordert.
Brutaler Freier
Wegen des brutalen Freiers ging auf dem Zürcher Drogenstrich ab
Frühjahr 1998 über ein Jahr lang die Angst um. Wiederholt griff er
in seinem Wagen Prostituierte an. Am 15. Juni 1999 wurde er
verhaftet.
Im Februar 1998 hatte der Angeklagte in seinem Auto eine 22-
jährige Frau brutal vergewaltigt. Er drohte ihr mit einem
Küchenmesser. Nach stundenlangen Quälereien setzte er sie in bei
klirrenden Kälte in einer Grube aus.
Drei weitere Drogenprostituierte, die er als Opfer aussuchte,
konnten jeweils fliehen. Eine der Frauen fiel nach einem
Faustschlag aus dem fahrenden Auto des Mannes. Einmal soll der
Angeklagte auch in Olten eine Prostituierte geschlagen und beraubt
haben.
Prostituierte als Freiwild betrachtet
«Der Beschuldigte betrachtet Prostituierte als Freiwild», sagte
der Ankläger, und forderte 15 Jahre Zuchthaus und Verwahrung. Der
Angeklagte sprach von einer Verwechslung. Sein Verteidiger zog die
Darstellungen der Opfer in Zweifel und verlangte einen vollen
Freispruch.
Das Gericht sprach den Angeklagten jedoch weitgehend schuldig:
wegen Vergewaltigung, mehrfacher versuchten sexuellen Nötigung,
versuchter Freiheitsberaubung, Gefährdung des Lebens und
Körperverletzung. Einen Freispruch gab es nur bezüglich des Raubs
in Olten. Dem vergewaltigten Opfer sprach das Gericht ein
Schmerzensgeld von 30 000 Franken zu.
(sda)