Daniel Thürer, Professor für Völkerrecht an der Uni Zürich, äussert sich zum Libanon-Krieg und zur Neutralitätsdebatte in der Schweiz. Einen Erfolg sieht er im Beschluss der jüngsten Libanon-Resolution durch den UNO-Sicherheitsrat.

Thürer: Die Frage könnte neutralitätsrechtlich relevant sein, da Neutralitätsrecht nur im Krieg anwendbar ist. Im vorliegenden Konflikt spielt das Neutralitätsrecht nur eine marginale Rolle, z.B. betr. militärische Überflüge.
Muss die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention eine spezielle Rolle einnehmen?
Thürer: Der Depositarstaat hat gewisse Verwaltungspflichten, z.B. Registrierung von Ratifikationserklärungen. Wichtiger ist: die Staaten sind gemäss dem Genfer Abkommen nicht nur zur Einhaltung der Konventionen verpflichtet, sondern sie müssen auch Schritte unternehmen, dass auch andere Staaten die Konventionen einhalten. Es ist meiner Meinung wichtig, dass die Schweiz hier eine aktive Rolle einnimmt. Dies kann auch die Beteiligung von Schweizer Soldaten an UNO-Einsätzen umfassen, sofern dies mit dem Militärgesetz vereinbar ist.
War die Entführung israelischer Soldaten durch die Hisbollah ein Kriegsgrund?
Thürer: Generell gilt das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Der Sicherheitsrat kann Gewalt zur Friedenserhaltung anwenden, zum andern besteht für einen Staat ein Selbstverteidigungsrecht im Falle eines bewaffneten Angriffs. Ob sich Israel auf das Selbstverteidigungsrecht berufen kann, kann bestritten werden. Es gab schon zuvor gelegentliche Schiessereien an der israelisch-libanesischen Grenze. Man hätte wachsam sein müssen. Angriffe wie etwa die Bombardierung des Flughafens Beirut scheinen aus Sicht des Völkerrechtes unverhältnismässig.
Welche internationalen Gesetze sind im Konflikt Israel-Libanon relevant?
Thürer: Wichtig ist das humanitäre Völkerrecht, wie es z.B. in den vier Genfer Konventionen verankert ist. Dieses gilt, wenn ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist, unabhängig davon, ob eine Konfliktpartei als Aggressor erscheint. Es befasst sich zum einen mit dem Schutz der Zivilbevölkerung und anderer Kriegsopfer, zum anderen mit Kriegsführungsregeln. Wichtig dabei sind Prinzipien wie dasjenige, dass ein Unterschied gemacht werden muss zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten. Auch dürfen etwa nur militärische Ziele angegriffen werden.
Würden Sie sagen, Hisbollah ist eine Streitkraft im Sinne von Kombattanten, in diesem Sinne ein Völkerrechtssubjekt?
Thürer: Das ist eine delikate Frage. Es liesse sich einerseits argumentieren, dass ein bewaffneter internationaler Konflikt zwischen Israel und Libanon, daneben aber auch ein nicht-internationaler Konflikt zwischen Israel und Hisbollah besteht; man könnte aber auch sagen, dass bloss ein Krieg zwischen den beiden Staaten besteht.
Ist das humanitäre Völkerrecht im Falle des Gazastreifens anwendbar?
Thürer: Im Falle des Gazastreifens ist die vierte Genfer Konvention über besetzte Gebiete relevant.
Die Bombardierung eines libanesischen Erdöllagers führte zum Auslaufen einer grossen Menge Erdöl ins Meer. Sieht das Kriegsvölkerrecht einen Schutz der Umwelt vor?
Thürer: Gemäss dem humanitären Völkerrecht sind kriegerische Mittel zu vermeiden, die schwere Schäden der natürlichen Umwelt erzeugen.
Wer kann welche Sanktionen bei Völkerrechtsverletzungen aussprechen?
Thürer: Sanktionsmöglichkeiten sind international rudimentär entwickelt, das Völkerrecht muss vorab innerstaatlich vollzogen werden. Es wird oft kritisiert, dass das Völkerrecht nur schwache Sanktionsmöglichkeiten besitzt. Es gibt allerdings Entwicklungen. So bestehen die Tribunale für Ruanda und Ex-Jugoslawien. Auch sind im Falle einer Bedrohung der internationalen Sicherheit militärische und nicht-militärische Sanktionen des Sicherheitsrates möglich.
Sehen Sie Erfolge des Völkerrrechts?
Thürer: Im Vergleich zu dem, was in früheren Kriegen üblich war, ist die Geschichte des Völkerrechts eine Erfolgsstory. Positiv ist, dass sich der UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 1701 zu einer Waffenruhe durchringen konnte. Man kann von einem Erfolg der UNO sprechen.
Halten Sie den Unilateralimus der USA generell für ein Problem für das Völkerrecht?
Thürer: Ja. Die USA als einzig verbliebene Supermacht haben in der Frage des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in den letzten Jahren keine sehr konstruktive Rolle gespielt, keine weitsichtige Leadership ausgeübt
Erachten Sie das Veto-Recht im UNO-Sicherheitsrat noch für sinnvoll?
Thürer: Die momentane Situation mit dem Vetorecht ist unbefriedigend und defizitär. Bemühungen um eine Reorganisation mit einer Ausweitung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat und einer Neuregelung des Vetorechts waren im Gange, sind bisher jedoch gescheitert. Die Verabschiedung der jüngsten Libanon-Resolution 1701 durch den Sicherheitsrat ist ein Lichtblick. Enttäuscht hat mich jedoch das diplomatische Engagement der EU im Vorfeld der Verabschiedung.
Reguläre Konflikte zwischen Staaten gibt es kaum noch, sondern asymmetrische Kriegsführung, Terrorismus und Krieg gegen den Terror. Ist das Völkerrecht angesichts dieser Entwicklung noch zeitgemäss?
Thürer: Terror ist ein Mittel der Kriegsführung, das völkerrechtlich verboten ist.
Welchen Einfluss hat das rechtswissenschaftliche System auf die Politik in der Schweiz?
Thürer: In der Schweiz haben die Rechtswissenschaften verschiedene Kanäle, um sich einzubringen, das politische System ist dafür offen. Der Schweizer Bundesstaat wie auch das IKRK sind Institutionen, die von „unten“ her entstanden sind und gemäss ihrer Tradition noch heute sehr offen für die Impulse des gesellschaftlichen Diskurses sind.
Wie ist die Situation in den USA?
Thürer: Das politische System der USA ist grundsätzlich offen für die Rechtswissenschaften, dies war insbesondere in den 60er und 70er Jahren der Fall. Das hängt allerdings immer auch vom politischen Klima und von jeweiligen Machtkonstellationen ab. Langfristig werden völkerrechtliche Anliegen weiter einen Einfluss haben.
Welches sind Ihre Anliegen an Medien, Politik oder Bundesrat?
Thürer: Medien können Konflikte anheizen, das zeigte die Berichterstattung einiger US-Medien zum Irak-Krieg. Die Medien sollten eine entschärfende Rolle einnehmen. Es wird in Zukunft vermehrt ethnische Konflikte geben. Als Folge der Globalisierung gibt es immer mehr Menschen, die nicht nur eine, sondern Identitäten verschiedener Kulturen besitzen. Medien sowie der gesellschaftliche Diskurs im Allgemeinen müssen zu Perspektivenwechsel fähig sein. Wir müssen mit Neugier und Respekt auf eine andere Kultur zugehen.
Von der Schweiz, vom Bundesrat wünsche ich mir ein stärkeres humanitäres und menschenrechtliches Engagement im Ausland, zu dem er gemäss Bundesverfassung auch verpflichtet ist. Die Bundesverfassung ist nicht ein Soll-Buch, sondern ein verbindlicher Auftrag an die Behörden.
Daniel Thürer, Prof. Dr.iur, Dr.rer.publ.h.c., LL.M. (Cambridge), ist Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht, Europarecht, öffentliches Recht und vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Zürich. Er ist auch Mitglied des IKRK, des Ständigen Schiedsgerichtshofes in Den Haag, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und des Exekutivkomitees der Internationalen Juristenkommission und anderer Gremien.
(Harald Tappeiner/news.ch)

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