Beschwerde abgewiesen

Zürich: Medikamentenabgabe durch Ärzte erlaubt

publiziert: Freitag, 23. Sep 2011 / 13:43 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Sep 2011 / 17:21 Uhr
Das Bundesgericht entschied zugunsten des Zürcher Volkes.
Das Bundesgericht entschied zugunsten des Zürcher Volkes.

Lausanne - Das Bundesgericht hat am Freitag grünes Licht für die Medikamentenabgabe durch Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur gegeben. Eine Beschwerde der Apothekerverbände wurde abgewiesen.

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Das Verdikt des Bundesgerichtes ist der letzte Akt in einer jahrelangen politisch-juristischen Auseinandersetzung um die Medikamentenabgabe im Kanton Zürich. In einer Volksabstimmung vom 30. November 2008 hatten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich die Initiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» angenommen.

Diese verlangte, dass auch Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur Medikamente verkaufen dürfen. Weil die Apotheken in den beiden Städten fürchteten, dass ihr Umsatz zurückgehen könnte und sie die Konkurrenz der Ärzte abwehren wollten, erhoben sie Beschwerde beim Bundesgericht. Dort sind sie am Freitag abgeblitzt.

Die Richter wiesen die Beschwerde gegen das geänderte Gesundheitsgesetz mit 3 zu 2 Stimmen ab. Sie entschieden damit, dass die Selbstdispensation der Ärzte nicht gegen das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) verstösst.

Richter befürchten kein Apothekensterben

Die Apotheker sind mit ihrer Auffassung unterlegen, dass das neue KVG die Selbstdispensation der Ärzte im Artikel 37 Abs. 3 verbietet. Nach Auffassung der Mehrheit der Richter kann aus dem Wortlaut dieses Artikels nicht auf ein Verbot oder eine Einschränkung der Medikamentenabgabe geschlossen werden.

Bei der Bestimmung handle es sich um eine generelle Norm mit einer Bandbreite von Möglichkeiten. Sie besage lediglich, dass die Kantone bei der Regelung der Medikamentenabgabe die Zugangsmöglichkeiten zu Apotheken zu berücksichtigen hätten.

Etwa die Hälfte der Kantone lasse die Selbstdispensation der Ärzte zu und dies habe nirgends zu Problemen oder einem Apothekensterben geführt. Nicht bekannt ist das System der ärztlichen Medikamentenabgabe, das laut einem der Richter eine «helvetische Besonderheit» in Europa darstellt, in der Romandie.

(bg/sda)

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