In der Nacht zum 25 September 1999 kam es vor dem
Durchgangsheim Tanne in Zürich zu einer Schlägerei zwischen
zwei sich feindlich gesinnten Gruppen von armenischen
Asylbewerbern. Während der Auseinandersetzung, an der 15
Personen beteiligt waren, wurde ein 21-jähriger Mann
erstochen. Gegen zwei am Raufhandel beteiligte Personen
wurde eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung
eröffnet. Die beiden beschuldigten sich gegenseitig der
Tat. Mangels spurenkundlicher Hinweise konnte allerdings
keine Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben werden,
wie es in der Mitteilung der Bezirksanwaltschaft heisst.
Das Verfahren gegen die beiden mutmasslichen Täter wurde
von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die
Bezirksanwaltschaft erhob nun gegen die beiden Personen
beim Bezirksgericht Anklage wegen Raufhandels mit
Todesfolgen. Gegen die weiteren Beteiligten sind die
Verfahren noch hängig.
(sda)