Zürich will andere Religionsgemeinschaften rechtlich anerkennen

publiziert: Montag, 27. Jan 2003 / 16:43 Uhr

Zürich - Der Zürcher Kantonsrat hat die Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat in erster Lesung beschlossen. Zentrale Punkte sind die Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften und die Stimmrechtsautonomie der Kirchen.

Künftig sollen auch andere als die heutigen drei christlichen Landeskirchen staatlich anerkannt werden können. Das Parlament beschloss diese Ergänzung der Kantonsverfassung mit 91 zu 76 Stimmen.

Mit der Anerkennung verpflichteten sich die grossen Religionsgemeinschaften den Grundwerten der schweizerischen Rechtsordnung, sagte Regierungsrat Markus Notter. Dies seien etwa innerreligiöser Frieden, Toleranz, Demokratie. Die Anerkennung wirke deshalb integrativ.

Mit 87 zu 57 Stimmen passierte ein weiterer Knackpunkt der Vorlage: die Beibehaltung der Besteuerung juristischer Personen.

Als Kirchensteuern juristischer Personen - mit anderen Worten Unternehmen - fliessen heute jährlich 50 bis 70 Millionen Franken in die Kirchenkassen. Gemäss neuem Kirchengesetz unterliegen diese Gelder einer negativen Zweckbindung: Sie dürfen nicht für kultische Zwecke genutzt werden. Die Mittel sind für die Kirche aber wichtig zur Erfüllung ihrer Aufgaben im sozialen und Bildungsbereich.

Die Verfassungsänderungen gehen nun in die Redaktionskommission. Frühestens in zwei Monaten diskutiert der Kantonsrat in zweiter Lesung erneut über die Vorlage. Das letzte Wort hat das Volk. Noch unklar ist, ob der umstrittene Anerkennungs-Passus als separate Vorlage ausgegliedert wird.

(bsk/sda)

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