Keine Ehe mit Minderjährigen

Zwangsheirat wird bestraft

publiziert: Dienstag, 28. Feb 2012 / 10:08 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 28. Feb 2012 / 11:50 Uhr
Zwangsheirat steht künftig ausdrücklich unter Strafe - egal wo es zur Eheschliessung kam.
Zwangsheirat steht künftig ausdrücklich unter Strafe - egal wo es zur Eheschliessung kam.

Bern - In der Schweiz sollen Zwangsheiraten nicht mehr toleriert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag entsprechende Anpassungen in sechs Gesetzen gutgeheissen. Als starkes Zeichen gilt ein neuer Artikel im Strafgesetz: So soll hart bestraft werden, wer jemanden zu einer Ehe zwingt.

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Der neue Artikel stellt unter Strafe, wer jemanden mit Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, eine Ehe einzugehen. Die Strafe kann bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug betragen. «Damit bringen wir zum Ausdruck, dass Zwangsverheiratung ein Verbrechen ist», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat.

Ein Antrag von Ruedi Lustenberger (CVP/LU) auch eine Mindeststrafe von zwei Jahren einzuführen, scheiterte knapp mit 95 zu 86 Stimmen. Lustenberger wollte damit erreichen, dass Täter künftig ausgeschafft werden können.

Wichtig ist bei den neuen Regeln der Grundsatz, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Eheschliessung in der Schweiz ausschliesslich nach Schweizer Recht beurteilt werden.

Schutz Minderjähriger

So werden Ehen mit Minderjährigen auch bei Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert. Ebenso sind im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nicht mehr zulässig. Zudem sind nach Zivilgesetzbuch die Zivilstandsämter verpflichtet, Strafanzeige einzureichen, wenn sie Zwang feststellen.

Weiter werden die amtlichen Ungültigkeitskriterien für eine Ehe um die Punkte Minderjährigkeit und Zwang erweitert. Dabei müssen die Behörden den Kantonen Verdachtsmomente melden. Die Eheungültigkeit muss nicht mehr von einer betroffenen Person, sondern von Amtes wegen beantragt werden.

Das Gesetz ermöglicht dabei einen gewissen Spielraum: Will ein Ehegatte trotz ursprünglichem Zwang oder Minderjährigkeit die Ehe weiterführen, so ist dies möglich. Allerdings hat ein Gericht den freien Willen zu prüfen.

Ein Antrag von Andrea Geissbühler (SVP/BE), diesen Spielraum wegzulassen, scheiterte mit 97 zu 80 Stimmen. Sie monierte, die Relativierung erhöhe nur den Druck auf die Opfer, vor Gericht auszusagen, die Fortführung der Ehe geschehe aus freiem Willen. Bea Heim (SP/SO) hielt dem entgegen, dass dies einer automatischen Annullierung einer Ehe gleichkomme.

Obwohl die SVP bei der Gesamtabstimmung über das Gesetz geschlossen Nein stimmte, herrschte nie ein Zweifel daran, dass es schlank durch den Nationalrat gehen würde: Das Eintreten hatte der Rat im Dezember einstimmig beschlossen. Das Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Es geht nun an den Ständerat.

(bert/sda)

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