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Erneutes Geständnis
Zwei Angeklagte bereuen Morde von Grenchen
publiziert: Montag, 30. Apr 2012 / 18:54 Uhr
Erste Aussage eines Angeklageten im Prozess zu den Schenkkreis-Morden. (Symbolbild)
Solothurn - Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern hat der Prozess zum Dreifachmord von Grenchen SO begonnen. Zwei der drei Angeklagten schilderten dem Gericht ihre Versionen des Tötungsdeliktes vom Juni 2009. Sie legten beschrieben detailliert, wie brutal sie die dreiköpfige Familie auslöschten.
Die dritte Angeklagte - eine 51-jährige Schweizerin - soll am Dienstag befragt werden. Sie gilt als mutmassliche Drahtzieherin. Bereits einvernommen wurden ein 27-jähriger Schweizer und ein knapp 35-jähriger, ehemaliger Schweizer Spitzensportler.
Den drei Beschuldigten werden als zentrale Anklagepunkte mehrfacher Mord, qualifizierter Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vorgeworfen. Der Staatsanwalt gibt die Strafanträge erst im Verlauf des Prozesses bekannt.
Bei den sogenannten Schenkkreis-Morden wurden am 5. Juni 2009 ein 60-jähriger Mann, dessen 55-jährige Frau sowie die 35-jährige Tochter in Grenchen umgebracht. Der Mann wurde erschossen, die beiden Frauen gewürgt und mit Plastiksäcken erstickt.
Die Angeklagten erhofften sich eine fette Beute. Das Trio ging davon aus, dass die Familie wegen ihrer Beteiligung an Schenkkreisen über sehr viel Bargeld verfügte. Alle drei Angeklagten waren selber in diese Kreise verwickelt.
Schenkkreise sind verboten und funktionieren nach dem Schneeballsystem. Dabei "schenken" neue Teilnehmer Geld an Mitglieder, die länger dabei sind. Sie hoffen, später von neuen Mitgliedern selbst "beschenkt" zu werden.
Am ersten Prozesstag sagten die beiden Männer aus, dass sie mit dem Überfall Schulden bei der angeklagten Frau tilgen wollten. In der Wohnung fand das Duo jedoch lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.
Angeklagte sehen sich als "Befehlsempfänger"
Der 27-jährige Angeklagte legte erneut ein Geständnis ab - er las dabei von einem 56-seitigen Text ab. Er sprach rund zwei Stunden und gab zu, die Tochter mit einem Kehrichtsack erstickt zu haben. Er betonte, dass die Tat ihm "von Herzen leid" tue und "unentschuldbar" sei. Die Idee und Planung des Tötungsdelikts schrieb er der Angeklagten zu.
Auch der zweite Angeklagte, ein knapp 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler, legte zu Beginn seiner Befragung ein Geständnis ab. Er gab zu, den 60-jährigen Mann erschossen und die 55-jährige Frau erstickt zu haben.
Er bestritt jedoch, den Mord an der 35-jährige Tochter angeordnet zu haben. Er sagte ebenfalls, dass die Idee zum Raub von der angeklagten Frau gekommen sei. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer für das Tötungsdelikt.
Die Verhandlungen dauern voraussichtlich bis Freitag. Die Urteile werden am 11. Mai eröffnet.
Den drei Beschuldigten werden als zentrale Anklagepunkte mehrfacher Mord, qualifizierter Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vorgeworfen. Der Staatsanwalt gibt die Strafanträge erst im Verlauf des Prozesses bekannt.
Bei den sogenannten Schenkkreis-Morden wurden am 5. Juni 2009 ein 60-jähriger Mann, dessen 55-jährige Frau sowie die 35-jährige Tochter in Grenchen umgebracht. Der Mann wurde erschossen, die beiden Frauen gewürgt und mit Plastiksäcken erstickt.
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Der 27-jährige Angeklagte legte erneut ein Geständnis ab - er las dabei von einem 56-seitigen Text ab. Er sprach rund zwei Stunden und gab zu, die Tochter mit einem Kehrichtsack erstickt zu haben. Er betonte, dass die Tat ihm "von Herzen leid" tue und "unentschuldbar" sei. Die Idee und Planung des Tötungsdelikts schrieb er der Angeklagten zu.
Auch der zweite Angeklagte, ein knapp 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler, legte zu Beginn seiner Befragung ein Geständnis ab. Er gab zu, den 60-jährigen Mann erschossen und die 55-jährige Frau erstickt zu haben.
Er bestritt jedoch, den Mord an der 35-jährige Tochter angeordnet zu haben. Er sagte ebenfalls, dass die Idee zum Raub von der angeklagten Frau gekommen sei. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer für das Tötungsdelikt.
Die Verhandlungen dauern voraussichtlich bis Freitag. Die Urteile werden am 11. Mai eröffnet.
(fest/sda)
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