Anstifter zum «Facebook-Mord» verurteilt

Zwei Jahre Haft für Anstifter zum «Facebook-Mord» in Niederlanden

publiziert: Montag, 12. Nov 2012 / 15:37 Uhr / aktualisiert: Montag, 12. Nov 2012 / 17:17 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils fünf Jahre Haft gefordert. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils fünf Jahre Haft gefordert. (Symbolbild)

Amsterdam - Eine 15-Jährige musste sterben, weil sie ein Gerücht auf Facebook verbreitete. Die beleidigte Freundin plante den Mord gemeinsam mit ihrem Freund. «Kalt und berechnend», urteilt das niederländische Gericht. Es verurteilte die Anstifter des sogenannten Facebook-Mordes zu jeweils zwei Jahren Jugendhaft und Therapie.

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Das Gericht im niederländischen Arnheim sah es am Montag als erwiesen an, dass das einstige Liebespaar einen Jungen zu dem Mord angestiftet hatte. Die 16-jährige Polly sei die Initiatorin gewesen. "Polly ist kalt und berechnend", sagte der Richter Marcel Snijders. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils fünf Jahre Haft gefordert.

Die 15-jährige Winsie war im Januar erstochen worden, weil sie Gerüchte über sexuelle Eskapaden ihrer Freundin auf Facebook verbreitet haben soll. Beide Anstifter hätten dem Täter Geld für den Mord versprochen. "Der Mord schockierte Arnheim, das Land und sogar das Ausland", sagte Richter Marcel Snijders.

Täter ebenfalls verurteilt

Der Täter war bereits im September verurteilt worden, zur Höchststrafe für 15-Jährige: ein Jahr Haft und Zwangstherapie. Zum Zeitpunkt der Tat war er 14 Jahre alt.

Der Vater des Opfers nannte die Strafe "lächerlich". "Das ist ein schwarzer Tag", sagte Chun Nam Hau. Er selbst war vom Täter verletzt worden, als er versuchte, seiner Tochter zu helfen. Die beiden Jugendlichen waren bei der Verkündung des Urteils nicht im Gerichtssaal.

Urteil nach Jugendstrafrecht

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Urteil nach dem Strafrecht für Erwachsene gefordert und jeweils fünf Jahre Haft und Zwangstherapie beantragt. Die beiden Anstifter waren zum Zeitpunkt der Tat 17 und 16 Jahre alt.

Doch die Richter waren der Ansicht, dass beide Jugendlichen in einer spezialen Einrichtung für jugendliche Straftäter therapeutisch behandelt werden müssten. Gutachter hatten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Die Staatsanwaltschaft erwägt, Rechtsmittel einzulegen.

Mit detaillierten Anweisungen war der Täter im Januar zur elterlichen Wohnung von Winsie gefahren. Vor der Haustür hatte er auf sie eingestochen. Einige Tage später starb das Mädchen. Die beleidigte Freundin sei die treibende Kraft gewesen, sagte Richter Snijders. Wochenlang soll das Pärchen den Mord vorbereitet haben.

 

(fest/sda)

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