Bei der Entgleisung des Intercity Genf - Lausanne am 24. April 1998 waren fünf Personen verletzt worden. Die SBB bezifferten den Sachschaden auf rund drei Millionen Franken.
Das Gericht befand den Mann der schweren Körperverletzung sowie der qualifizierten Sachbeschädigung und der Störung des Bahnverkehrs für schuldig. Beim Strafmass berücksichtigte es den Umstand, dass der Betreffende noch weitere ähnliche Sabotageakte begangen hatte - allerdings nicht mit so schwerwiegenden Folgen.
Das Gericht folgte beim Strafmass zudem dem psychiatrischen Gutachten, das auf eine mittlere verminderte Zurechnungsfähigkeit hinauslief.
Der Mann widerrief vor Gericht frühere Geständnisse. Die bei ersten Geständnissen gemachten Detailkenntnisse zum Vorfall überzeugten die Richter indes davon, dass er tatsächlich der Täter sei.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat als einen «terroristischen Akt». Nur durch ein Wunder seien so wenige Menschen verletzt und worden und keine Toten zu beklagen gewesen, sagte er.
Die Anklage hatte auf zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Verteidigung forderte ein bedingtes Strafmass von weniger als 18 Monaten.
(dev/sda)