SPD-Politiker erwartet Scheitern von Steuerabkommen mit der Schweiz

Zweifel am Steuerabkommen mit Deutschland

publiziert: Sonntag, 5. Feb 2012 / 14:51 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 5. Feb 2012 / 15:10 Uhr
Mit dem Abkommen sollen Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig pauschal besteuert werden.
Mit dem Abkommen sollen Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig pauschal besteuert werden.

Berlin - Kurz vor der Abstimmung über das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz im deutschen Bundesrat hat der baden-württembergische SPD-Finanzminister Nils Schmid den Widerstand seines Bundeslandes bekräftigt. Es sei «sehr unwahrscheinlich», dass sein Land zustimme, sagte er.

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«Ich rechne damit, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Niederlage nicht mehr verhindern kann», sagte Schmid dem Magazin «Focus». Die vorgesehene Besteuerung des in der Schweiz geparkten Vermögens von Deutschen sei schlichtweg zu gering. Er erwarte von der Schweizer Regierung eine «grössere Kompromissbereitschaft».

Das Abkommen, das zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, steht am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung an, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Anders als im Bundestag haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP in der Länderkammer des Parlaments keine eigene Mehrheit.

Das Steuerabkommen war im vergangenen September unterzeichnet worden. Mit dem Vertrag sollen Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig pauschal besteuert werden.

Ab 2013 gilt für alle Schweizer Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent. Das Abkommen sieht zudem die rückwirkende Besteuerung bis 2000 vor. Diese Zahlungen sollen anonym bleiben können.

Widmer-Schlumpf sieht wenig Spielraum

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hatte das Abkommen am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos noch einmal verteidigt und betont, viel Spielraum gebe es nicht. Der Bundesrat habe für die Verhandlungen Eckwerte festgelegt. Innerhalb dieser sei das Abkommen mit Deutschland dann auch zu Stande gekommen, sagte sie.

Einen kleinen Spielraum sieht sie allenfalls bei der Berechnung der durchschnittlichen Zahl der erlaubten Auskunftsgesuche. Das Steuerabkommen sieht eine Art Funktionskontrolle vor. Deutsche Steuerämter dürfen innerhalb von zwei Jahren in 999 Fällen auf dem Amtshilfeweg Anfragen starten, um zu prüfen, ob die Steuer wie vorgesehen funktioniert.

Die SPD-regierten Bundesländer möchten diese Zahl offenbar erhöhen. Zudem ist die Verteilung der Erträge umstritten. Diese sei nicht festgelegt, sagte Widmer-Schlumpf. Anders als in der Schweiz sei dies in Deutschland Verhandlungssache.

(asu/sda)

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