Zwischenerfolg vor Bundesgericht für Zollfreistrasse-Gegner

publiziert: Freitag, 17. Sep 2004 / 21:33 Uhr

Riehen BS - Die umstrittene Zollfreistrasse in Riehen kann nicht gebaut werden, bevor ein Basler Gericht materiell über eine Rodungsbewilligung entschieden hat.

Der Streit um die Zollfreistrasse dauert seit Jahren an.
Der Streit um die Zollfreistrasse dauert seit Jahren an.
Das Bundesgericht hat einer Beschwerde gegen die Rodung aufschiebende Wirkung erteilt.

Für Zollfreistrassengegner Martin Vosseler ist damit klar, dass das Projekt für weitere Monate blockiert ist. Dies gebe Zeit, noch offene Fragen zu klären, sagte er gegenüber der sda. Er nannte das Berner Artenschutzabkommen, Enteignungsfragen oder Geologische Vorbehalte.

Der Streit um die Zollfreistrasse zwischen den deutschen Städten Lörrach und Weil am Rhein, die in Riehen BS über Schweizer Boden führt, dauert seit Jahren an. Der höchstrichterliche Entscheid blockiert das auf einem alten Staatsvertrag basierende Projekt, weil ohne Baumrodung die Strasse nicht gebaut werden kann.

Die Basler Regierung hatte 1995 eine auf fünf Jahre befristete Rodungsbewilligung erteilt; Beschwerden dagegen wies das Bundesgericht ab. 2001 verlängerte die Regierung die Rodungsbewilligung bis 2006, jedoch ohne dies den Rekurrenten des ersten Verfahrens formell zu eröffnen.

Zwei davon erhoben nun am 24. Juni 2004 Rekurs beim baselstädtischen Appellationsgericht in dessen Eigenschaft als Verwaltungsgericht. Sie beantragten, wegen Verfahrensfehlern die Verlängerung nichtig zu erklären oder erneut gerichtlich zu prüfen. Sie stellten auch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung.

Die Verwaltungsgerichtspräsidentin lehnte am 3. September die aufschiebende Wirkung ab. Diesen Entscheid zogen die Rekurrenten ans Bundesgericht weiter. Das Bundsgericht untersagte am 8. September alle Bauvorbereitungen.

Das Verwaltungsgericht muss laut Bundesgericht jetzt zuerst die Rekurse gegen die Verlängerung der Rodungsbewilligung korrekt im Plenum behandeln. Die Basler Regierung nimmt den Lausanner Entscheid gemäss einem Communiqué zur Kenntnis.

Die Strassengegner brechen nun ihr Camp ab, mit dem sie das Fällen der Bäume am Ufer der Wiese verhindern wollten. Eine weitere Bewachung sei nach dem Bundesgerichtsentscheid nicht mehr nötig, teilten sie mit.

(bert/sda)

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