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Thema: US-Berater verteidigt Drohnen

Aussergerichtliche Hinrichtungen der USA verletzen Menschenrechte
Die USA geben jetzt offiziell zu, dass es ein geheimes Programm zur Tötung von Terroristen gibt, was eigentlich schon lange bekannt war. Obama verteidigte vor noch nicht so langer Zeit nämlich selber die Drohnenangriffe wie sie unter anderem in Pakistan stattfanden.

Wie liefen bisher solche geheimen Tötungsaktionen der Vereinigten Staaten ab? Im Dezember 2009 behauptete die jemenitische Luftwaffe sie hätte 30 mutmassliche Al-Qaida-Aktivisten während eines Luftangriffs auf ein Trainingslager in der südlichen Provinz Abyan getötet. Der jemenitische Journalist Abdulelah Haider Shaye der an den Ort reiste, fand damals dort Raketenteile mit der Aufschrift „Made in USA“. Unter den Toten waren 14 Frauen und 21 Kinder. Nach seiner Berichterstattung über die gefundene Rakete „Made in USA“ wurde der Journalist im Jemen hinter Gitter gesetzt. Er wurde beschuldigt Verbindungen zu Al-Qaida zu haben. Als kürzlich die jemenitische Regierung den Journalisten freilassen wollte, intervenierten die USA. Die Jemeniten machten einen Rückzieher und Abdulelah Haider Shaye blieb in Haft.

Zur Tötung von Terroristen: Woher nehmen die Vereinigten Staaten von Amerika sich das Recht in einem fremden Land Verdächtige ohne Gerichtsverfahren von ferngesteuerten Flugkörpern aus hinzurichten? Bei diesen Angriffen kommen auch Zivilisten um, wie der Fall im Jemen zeigt. Auch bei den vielen Drohnenangriffen der USA in Afghanistan, Pakistan, dem Jemen und Somalia werden Zivilsten getötet. Nach Zählung der indischen Nichtregierungsorganisation South Asia Terrorism Portal (SATP) haben US-Sicherheitskräfte seit 2005 allein in Pakistan mehr als 220 Angriffe gegen mutmassliche Extremisten geflogen. Dabei wurden nach SATP-Angaben fast 2200 Menschen getötet, darunter auch viele Zivilisten.

Aussergerichtliche Hinrichtungen verletzen die Menschenrechtserklärung die auch die USA unterschrieben hat. In der der Erklärung der Menschenrechte von 1948 kann man nachlesen:

Artikel 10
Jede Person hat bei der Feststellung ihrer Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen sie erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
Jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange ihre Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem sie alle für ihre Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.

Für Schweizer Organisationen die in Somalia tätig sind, wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, Caritas, Neue Wege in Somalia (nw-merka.ch) , Swisso Kalmo (www.swisso-kalmo.ch) usw. schaden solche heimtückischen aussergerichtlichen Hinrichtungen. Diese Hilfsorganisationen kommen in Somalia in Verdacht in Verbindung zu stehen mit dem „christlichen“ Satan der in Somalia vom „Himmel“ aus mit Drohnen operiert.
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