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Thema: Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt eingereicht
Montag, 23. Februar 2009 19:58 Uhr
Kaum Verbrechen mit Schusswaffen in der Schweiz
Es ist klar, dass es den initianten der Initative nur um die Politische profilierung geht. Durch eine Verschärfung wird kein Leben gerettet.
Das die Schweiz durch die initianten regelmässig zum Horrorbild einer rekordmässig bewaffneten und hochgradig gefährdeten Nation stilisiert wird ist völlig aus der luft gegriffen. Denn nicht die Zahl der privat aufbewahrten Schusswaffen bestimmt das Sicherheitsrisiko der Schweiz, sondern die Gewaltbereitschaft der Menschen. Und diese ist – in krassem Gegensatz zur öffentlich geschürten und medial verbreiteten Meinung – im internationalen Vergleich sehr gering.
Laut dem verlässlichen «European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics» weist für die Schweiz, das Land mit der wohl grössten Schusswaffendichte in Europa, nicht nur die tiefsten Mordraten aus. Die Statistiken belegen zudem, dass die Tötungsdelikte hierzulande leicht rückläufig sind. Im Schnitt werden in der Schweiz von einer Million Menschen weniger als zehn das Opfer einer Attacke, die aufs Leben zielt.
Im Jahre 2006 sind im Kanton Luzern zehn Tötungsdelikte verübt worden, drei davon wurden «vollendet», wie der Polizeijargon den Tod des Opfers registriert. In sieben Fällen kamen die Attackierten mit einer Verletzung oder mit dem Schrecken davon. In keiner einzigen der zehn Bluttaten spielte eine Schusswaffe irgendeine Haupt- oder Nebenrolle: Es kam keine Pistole zum Einsatz, kein Jagdgewehr, keine Schrotflinte – kein Sturmgewehr und auch keine andere Armeewaffe. Als Mord- und Mordversuchsmethoden sind in der Auflistung des Kantons ausschliesslich «Hieb- und Stichwaffen», «erwürgen» und «erdrosseln» aufgeführt. Luzern ist kein statistischer Ausreisser, sondern die Schweizer Realität.
In der gleichen Zeitspanne wurden im Kanton Bern total 24 Tötungsdelikte (versuchte und «vollendete») gezählt. Bei jedem zweiten dieser Kapitalverbrechen, also zwölfmal, wurde mit dem Messer zugestochen; lediglich sechsmal war eine Feuerwaffe im Spiel. Von den 391 Körperverletzungen wurden 69 (17,6 Prozent) mit einer Hieb- oder Stichwaffe verübt; nur 6 Wunden (1,5 Prozent) wurden den Opfern mit einer Schusswaffe zugefügt.
Noch tiefere Werte für den verbrecherischen Gebrauch des Gewehrs oder der Pistole weist der Kanton Zürich in seiner detaillierten, indes nach etwas anderen Kriterien erstellten Kriminalstatistik (Krista 2006) aus (siehe Grafik Seite 29). Bei den schweren Delikten gegen Leib und Leben dominiert mit grossem Abstand die Stichwaffe (86 Fälle) vor «anderen gefährlichen Gegenständen» (44) und den Schlagwaffen (19). Die Schusswaffe (10) kam fast gleich wenig zum Einsatz wie Gift und Chemikalien (8 Fälle).
(Quelle: Urs Paul Engeler und Bundesamt für Statistik)
Wer den Text der Initiative eingehend studiert, stellt fest, dass jeglicher Waffenbesitz der Angehörigen der Armee, Jäger, Schützen und übrigen privaten Waffenbesitzer reglementiert, eingeschränkt respektive verboten werden soll. Sie lässt keinen freiheitlichen, traditionellen und verantwortungsbewussten privaten Waffenbesitz mehr zu. Sie führt zur Entwaffnung des Bürgers.
Das die Schweiz durch die initianten regelmässig zum Horrorbild einer rekordmässig bewaffneten und hochgradig gefährdeten Nation stilisiert wird ist völlig aus der luft gegriffen. Denn nicht die Zahl der privat aufbewahrten Schusswaffen bestimmt das Sicherheitsrisiko der Schweiz, sondern die Gewaltbereitschaft der Menschen. Und diese ist – in krassem Gegensatz zur öffentlich geschürten und medial verbreiteten Meinung – im internationalen Vergleich sehr gering.
Laut dem verlässlichen «European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics» weist für die Schweiz, das Land mit der wohl grössten Schusswaffendichte in Europa, nicht nur die tiefsten Mordraten aus. Die Statistiken belegen zudem, dass die Tötungsdelikte hierzulande leicht rückläufig sind. Im Schnitt werden in der Schweiz von einer Million Menschen weniger als zehn das Opfer einer Attacke, die aufs Leben zielt.
Im Jahre 2006 sind im Kanton Luzern zehn Tötungsdelikte verübt worden, drei davon wurden «vollendet», wie der Polizeijargon den Tod des Opfers registriert. In sieben Fällen kamen die Attackierten mit einer Verletzung oder mit dem Schrecken davon. In keiner einzigen der zehn Bluttaten spielte eine Schusswaffe irgendeine Haupt- oder Nebenrolle: Es kam keine Pistole zum Einsatz, kein Jagdgewehr, keine Schrotflinte – kein Sturmgewehr und auch keine andere Armeewaffe. Als Mord- und Mordversuchsmethoden sind in der Auflistung des Kantons ausschliesslich «Hieb- und Stichwaffen», «erwürgen» und «erdrosseln» aufgeführt. Luzern ist kein statistischer Ausreisser, sondern die Schweizer Realität.
In der gleichen Zeitspanne wurden im Kanton Bern total 24 Tötungsdelikte (versuchte und «vollendete») gezählt. Bei jedem zweiten dieser Kapitalverbrechen, also zwölfmal, wurde mit dem Messer zugestochen; lediglich sechsmal war eine Feuerwaffe im Spiel. Von den 391 Körperverletzungen wurden 69 (17,6 Prozent) mit einer Hieb- oder Stichwaffe verübt; nur 6 Wunden (1,5 Prozent) wurden den Opfern mit einer Schusswaffe zugefügt.
Noch tiefere Werte für den verbrecherischen Gebrauch des Gewehrs oder der Pistole weist der Kanton Zürich in seiner detaillierten, indes nach etwas anderen Kriterien erstellten Kriminalstatistik (Krista 2006) aus (siehe Grafik Seite 29). Bei den schweren Delikten gegen Leib und Leben dominiert mit grossem Abstand die Stichwaffe (86 Fälle) vor «anderen gefährlichen Gegenständen» (44) und den Schlagwaffen (19). Die Schusswaffe (10) kam fast gleich wenig zum Einsatz wie Gift und Chemikalien (8 Fälle).
(Quelle: Urs Paul Engeler und Bundesamt für Statistik)
Wer den Text der Initiative eingehend studiert, stellt fest, dass jeglicher Waffenbesitz der Angehörigen der Armee, Jäger, Schützen und übrigen privaten Waffenbesitzer reglementiert, eingeschränkt respektive verboten werden soll. Sie lässt keinen freiheitlichen, traditionellen und verantwortungsbewussten privaten Waffenbesitz mehr zu. Sie führt zur Entwaffnung des Bürgers.
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9 Kommentare
· Nichts als ein Lacher | kaktus | Mo, 23.02.09 15:59 |
· Registrierung + Irreführung... | Andreas | Mo, 23.02.09 17:57 |
· Kaum Verbrechen mit Schusswaffen in der Schweiz | swiss | Mo, 23.02.09 19:58 |
· soweit so gut! | Querschleeger | Mo, 23.02.09 21:30 |
· Es werden ganz andere Ziele verfolgt | swiss | Mo, 23.02.09 22:49 |
· Ja, wer Hr. Lang ... ! | 74condor | Di, 24.02.09 10:35 |
· Der Schwachpunkt..! | 74condor | Di, 24.02.09 11:26 |
· Michmädchenrechnung! | Querschleeger | Mo, 23.02.09 14:00 |
· Einseitge Betrachtungsweise | mimaflo | Mo, 23.02.09 13:37 |
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