Mittwoch, 10. Oktober 2012 17:41 Uhr
"Die Auslandschweizer-Organisation erhält immer wieder Schreiben dieser Art.
Rechtlich gesehen geniessen die Banken Vertragsfreiheit. Sie haben also das Recht, gemäss ihren eigenen Grundsätzen frei zu entscheiden, ob sie für einen Kunden eine Bankbeziehung eröffnen wollen oder nicht."
http://aso.ch.
Die Banken, Ihre Freunde, Midas!. Und wieder mal so eine leere Behauptung, für die Sie ja nun reichlich bekannt sind.
"Die im Ausland geschlossene Ehe muss der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland gemeldet und in der Schweiz anerkannt und beurkundet werden. Ohne die Beurkundung im Personenstandsregister der Ehe nach Art. 23 der Zivilstandsverordnung (SR 211.112.1) entfaltet die Eheschliessung im Ausland keinerlei rechtliche Wirkung in der Schweiz.
Ebenso kann der Ehepartner eines Schweizer Bürgers nach den fremdenpolizeilichen Vorschriften erst einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz geltend machen, wenn die Heirat in der Schweiz registriert ist.
Sobald das Ausländeramt diese Bestätigung erhält, wird eine Einreisebewilligung erteilt."
http://www.sg.ch/home/sicherheit/Auslaenderwesen
Wieder mal nur so eine leere Behauptung des Midas, wie wir ja inzwischen genügend von ihm zu sehen bekamen.
Diese strengen Restriktionen für Ausländer haben wir aber den Rechten, Ihren Freunden, zu verdanken, mein lieber Midas!!
Midas der Plodderie vom Dienst, wenn's nur markige Sprüche sind, dann hält der Midas das bereits schon für intelligent!
Aber, das sei auch gesagt: In einem mir bekannten Fall, Schweizer heiratet Syrerin, lief alles recht normal ab, bis auf ein paar dumme Bemerkungen eines Beamten! Aber das war im Thurgau, wie nach Midas-Definition besonderen Rasse der Aargauer läuft, entzieht sich meiner Kenntnis.
Vielleicht ist auch hier ein Marshallplan nötig, in Sachen Staatskunde des Midas, ja, vielleicht war es ja mal wieder die sengende Sonne auf Midas Baustelle und kein schattenspendender Baum weit und breit.