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Thema: Kopftuch kein Grund für Nichteinbürgerung

Wird die Einbürgerung zum reinen Verwaltungsakt?
Der Einwohnerrat von Buchs hatte letztes Jahr einer Türkin, klar mit 19:15 Stimmen, die Einbürgerung verweigert. Nun wurde durch das Bundesgericht einmal mehr ein demokratisch gefällter Entscheid rückgängig gemacht. So werden Einbürgerungen zu einem Verwaltungsakt automatisiert und wir haben nichts mehr dazu zu sagen.

Bekanntlich gibt es bei der Frage der Erteilung des Bürgerrechts sicher nicht nur eine einzige Wahrheit. Dass im vorliegenden Fall nicht nur das Kopftuch Ablehnungsgrund sein konnte beweist doch schon die Tatsache, dass die Tochter, ebenfalls Kopftuchträgerin, vom gleichen Rat eingebürgert wurde. Auch nach dem Bundesgerichtsurteil bin ich der Meinung, dass wir mit dem Erteilen des Bürgerrechts nicht leichtfertig umgehen sollten. Nicht das Kopftuch, sondern das was darunter liegt, ist viel wichtiger! Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen generell, war in den letzten Jahren explosiv. 1990 gab es ca. 6'200 Einbürgerungen, letztes Jahr waren es über 50'000?
Wenn Meinungen und Bedenken von Mehrheiten einfach in den Wind geschlagen werden, sind wir auf einem falschen Weg. Wie beeinflussen denn die „neuen Schweizer“ aus einem ganz anderen Kulturkreis die künftige Ausgestaltung unseres Staatsgebildes und unseres Rechtssystems? Ist das Integration, wenn Sie ihre angestammten Wertvorstellungen in unserem Land zelebrieren? Welches Recht hat ein Arbeitgeber, wenn er aufgrund der Sicherheit oder Qualitätsanforderungen ein Kopftuch nicht erlaubt? Ich will nicht, dass diese Leute bei der zukünftigen Ausgestaltung unseres Staatsgebildes und unserer gesellschaftlichen Entwicklung fundamentalistische Haltungen und Normen einbringen. Aus diesem Grund werde ich diese Einbürgerung auch ein zweites Mal ablehnen. „Einbürgerungswillige, nicht Schweizer, müssen sich anpassen“. Wenn sie dies nicht akzeptieren wollen, lassen sie das Gesuch fallen!
Wo sind denn diese Personen benachteiligt? Sie haben in unserem Land eine Existenz und ein Aufenthaltsrecht und die Menschenrechte gelten sowieso für alle in der Schweiz lebende Personen.

Soll der Einbürgerungsentscheid weiterhin ein demokratischer und politischer Akt bleiben oder soll der Einbürgerungsentscheid als reiner Verwaltungsakt durch Beamte oder Richter gefällt werden? Die Abstimmung über die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" wird schon bald auf demokratischem Weg Klarheit bringen!

Ich hoffe, dass Einbürgerungsfragen auch in Zukunft ein politischer Akt bleibt.
Ihr Kommentar zum Beitrag von kileu:
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7 Kommentare
· Wird die Einbürgerung zum reinen Verwaltungsakt?
· Meine Meinung als Ausländers
· Lieber Paedagog
· Da stimmt was nicht!
· Kopftuch ?
· Hut ab
· Kopftuch in geschlossenen Raeumen, warum nicht?
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