«Abgeblitzt»

10-Jähriger darf nicht an der Uni Zürich studieren

publiziert: Mittwoch, 2. Okt 2013 / 12:15 Uhr
Immerhin darf das kleine Genie alle zwei Wochen ein spezielles Mathematik-Förderprogramm an der UZH absolvieren.
Immerhin darf das kleine Genie alle zwei Wochen ein spezielles Mathematik-Förderprogramm an der UZH absolvieren.

Zürich - Der hochbegabte Zehnjährige aus der Zentralschweiz, der bereits die Matura-Prüfung in Mathematik bestanden hat, darf auch an der Universität Zürich (UZH) nicht regulär studieren. Bereits bei der ETH wurde er abgewiesen, weil er keine vollständige Matura besitzt.

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Der Knabe wird somit weiter das Gymnasium Immensee im Kanton Schwyz besuchen. Er darf aber ein spezielles Mathematik-Förderprogramm an der Uni absolvieren, in dem er sich vertieft mit der Materie auseinandersetzen kann, wie die UZH mitteilte.

Alle zwei Wochen wird das kleine Mathe-Genie Lektionen in Zürich besuchen, dazu erhält er Aufgaben für selbstorganisiertes Lernen. Dieses Förderprogramm wird in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Leitung des Gymnasiums Immensee durchgeführt.

Obwohl der Zehnjährige nicht «normaler» Student werden darf, sind die Eltern mit dieser Lösung zufrieden. «Wir freuen uns sehr über die individuelle Lösung, die die Universität unserem Sohn anbietet», werden die Eltern zitiert. Der Vater des Gymnasiasten aus Meierskappel LU ist Mathematik-Professor im Ruhestand.

Keine Anrechnung ans Studium

Von dieser erstmals angebotenen, individuellen Lösung profitiert auch die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der UZH. Man betrachte diese Lösung «als Beispiel für eine vertiefte Kooperation mit Gymnasien». Junge Hochbegabte sollen also künftig vermehrt mit Spezialprogrammen gefördert werden.

Für ein allfälliges späteres Studium bringt das Förderprogramm allerdings nichts: Kreditpunkte können nicht gesammelt werden. Der Knabe kann sich die Leistungen auch nicht an ein späteres Bachelor- oder Masterstudium anrechnen lassen.

Der Zehnjährige übersprang in der Primarschule dreimal die Klasse und trat im Sommer 2012 in die erste Klasse des Gymnasiums Immensee ein. Im Frühling 2013 stellte er sich der Matura-Prüfung in Mathematik und bestand sie mit Bestnoten.

ETH lehnte ihn wegen fehlender Matura ab

Danach äusserten die Eltern den Wunsch, dass ihr Sohn als regulär immatrikulierter Student einzelne ETH-Vorlesungen besuchen und Prüfungen ablegen kann. Die ETH lehnte jedoch ab, weil der Knabe die Zulassungsbedingungen nicht erfülle.

Entscheidend sei nicht das Alter des Studienanwärters, sondern dass er nicht über eine eidgenössisch anerkannte Maturität verfüge oder eine Aufnahmeprüfung an der ETH bestanden habe.

(fajd/sda)

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Unglaublich.
Wie können eigentlich furzdämliche, selbstverliebte Eltern einen Sohn zeugen, der angeblich "hochbegabt" sein soll?

Der Junge ist 10 (zehn!) Jahre alt und man sollte diesen Eltern mal eines über die Rübe ziehen. Was diese ihrem Sohn jetzt damit antun, ihn im ganzen Land zu einem Geek zu machen und ihm JETZT die Kindheit und später das Erwachsenenleben zu versauen, sollte mit Gefängnis bestraft werden. Leider gibt es weltweit kein Strafgesetz gegen Furzdummheit.
Dieses Kind ist möglicherweise begabt - dies kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Eher scheint mir, dass es sich um eine Kompensation handelt und ein ins Perverse getriebener Ehrgeiz elterlicherseits.
Der Junge wird leider niemals ein "normales" Leben führen können. Jeder, der ihm begegnet, von ihm hört, mit ihm zu tun haben wird, stellt ihn ohne nachzudenken auf ein Hochseil, auf dem der Junge krampfhaft tanzen wird wie ein Tanzbär, um ja nicht herunter zu fallen und seine Umgebung zu enttäuschen. Keine Frau wird sich mit so einem abgeben wollen, Freunde wird er keine haben, höchstens Bewunderer und Neider.
Zur Hölle mit solchen Eltern!
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