11. AHV-Revision kommt ins Parlament

publiziert: Mittwoch, 21. Dez 2005 / 12:55 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat zwei Botschaften verabschiedet: Die eine bringt das Frauen-Rentenalter 65, die andere eine Vorruhestandsleistung für tiefe Einkommen.

Die zweite Botschaft bringt die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre.
Die zweite Botschaft bringt die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre.
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Die beiden Teilvorlagen zusammen entlasten die AHV im Mittel der Jahre 2009 bis 2020 um 341 Millionen Franken. Die langfristige finanzielle Sanierung des Sozialwerks soll später mit einer grundlegenden 12. AHV-Revision realisiert werden.

Eine grössere Revision war am 16. Mai 2004 am Referendum der Linken gescheitert. Mit der Neuauflage will sich der Bundesrat auf dringliche Punkte beschränken, die er für konsensfähig hält. Mit der Vorruhestandsleistung setzt er sich allerdings über starke Widerstände in der Vernehmlassung hinweg.

Altersrücktritt ab 62 ermöglichen

Die Vorruhestandsleistung soll einkommensschwachen Personen, die nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter 65 durchhalten können, den Altersrücktritt ab 62 ermöglichen. Die «Überbrückungsrente» wird ins System der Ergänzungsleistungen (EL) eingebaut. Sie orientiert sich an den EL, ist insgesamt aber etwas grosszügiger.

Die Vorruhestandsleistung wird mit einer separaten Botschaft beantragt, so dass ein allfälliges Referendum keine anderen Massnahmen trifft.

Die zweite Botschaft bringt neben technischen Anpassungen insbesondere die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre, eine verlangsamte Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung und die Aufhebung der Freigrenze für die Beitragspflicht Erwerbstätiger im Rentenalter. Auf den zunächst vorgesehenen Abbau der Witwenrente für kinderlose Frauen hat der Bundesrat verzichtet.

(smw/sda)

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