18 Jahre Zuchthaus für zwei Drogenhändler

publiziert: Donnerstag, 26. Jan 2006 / 15:21 Uhr

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat zwei Drogenhändler aus dem Kosovo zu 12 und 6 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Das Tessiner Gericht zeigte kein Erbarmen mit den Angeklagten.
Das Tessiner Gericht zeigte kein Erbarmen mit den Angeklagten.
Der 46-jährige Hauptangeklagte und sein 30-jähriger Handlanger hatten mindestens 35 Kilogramm reines Heroin umgesetzt. Die fünfköpfige Strafkammer sprach das Duo der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der mehrfachen Geldwäscherei schuldig.

Mangels ausreichenden Beweisen gab es für die in Deutschland bereits vorbestraften Kosovaren in einigen Punkten der Anklageschrift einen Freispruch. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen angelastet, von 1999 bis 2001 in der Schweiz mindestens 116 Kilogramm Heroingemisch umgesetzt zu haben.

Ersatzzahlung

Sie forderte deshalb Zuchthausstrafen von 15,5 respektive 10 Jahren. Die Verteidigung wiederum hatte für maximal 7,5 Jahre respektive 3 Jahre und 9 Monate Zuchthaus plädiert.

Der Hauptangeklagte wurde nicht nur zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt, sondern auch zu einer Ersatzzahlung an die Eidgenossenschaft in der Höhe von 100 000 Franken. Sein Komplize, der hauptsächlich für den Transport der Drogen und der Streckmittel zuständig war, kam ohne Geldbusse davon.

(ht/sda)

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