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Schweine- und Kalbshirn in importierten Würsten und Terrinen
33 BSE-Fälle im Jahr 2000
publiziert: Dienstag, 2. Jan 2001 / 10:13 Uhr
Bern - Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat im Jahr 2000 in der Schweiz total 33 Fälle der Rinder-Seuche BSE gezählt. In importierten Würsten und Terrinen von Schweinen und Kälbern hat das BVET kürzlich nicht deklariertes Hirnmaterial entdeckt.
Von den 33 BSE-Fällen des Jahres 2000 waren 17 klinische Fälle
sowie 16 Fälle, die im Rahmen des Untersuchungsprogramms UP2000
eruiert wurden. 1999 waren 50 BSE-Fälle registriert worden: 25
klinische und 25 im Rahmen des UP1999.
Das Untersuchungsprogramm wurde 1999 erstmals durchgeführt. Dabei werden alle verendeten, getöteten und notgeschlachteten Kühe sowie eine Stichprobe von normal geschlachteten Kühen mit dem Prionics-Check-Test untersucht. 1998 waren 14 klinische BSE-Fälle registriert worden, 1997 waren es 38. In den Jahren 1994 und 1995 waren Rekordwerte von 63 bzw. 68 Fällen gezählt worden.
Wie der Jahresstatistik des BVET weiter zu entnehmen ist, waren alle 17 klinischen Fälle des Jahres 2000 so genannte BAB-Tiere (»Born After Ban»). Dies sind Tiere, die nach dem Verbot von tierischem Futtermittel für Wiederkäuer geboren wurden, also nach dem 1. Dezember 1990.
Bis Ende 2000 wurden in der Schweiz damit insgesamt 324 klinische BSE-Fälle diagnostiziert. Davon waren 85 BAB-Tiere. Rinderwahnsinn trat in der Schweiz erstmals 1990 auf.
Das BVET hat unkorrekt deklariertes Importfleisch entdeckt. In acht von 132 Stichproben von eingeführten Fleischwaren befand sich nicht deklariertes Hirnmaterial. Sieben der beanstandeten Proben enthielten Hirnmaterial von Schweinen, in der achten Probe wurde Kalbshirn entdeckt.
BVET-Sprecher Heinz Karl Müller bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung». Rinderhirn, das als Risikomaterial für die Übertragung von BSE gilt, wurde dagegen keines gefunden. Rinderhirn darf in der Schweiz schon seit 1990 nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Dagegen ist die Verarbeitung von Rinderhirn beispielsweise in Deutschland erst seit vergangenem Oktober verboten.
Die Verwendung von Schweine- oder Kalbshirn für Würste oder Terrinen ist in der Schweiz nicht verboten, sie muss jedoch von den Fleischwarenproduzenten auf der Verpackung deklariert werden. Das BVET hat von den zwei Firmen, welche die acht beanstandete Produkte importierten, entsprechende Korrekturen der Deklaration verlangt. Wegen der BSE-Krise in Europa will das Bundesamt im Jahr 2001 die Zahl der Stichproben bei importierten Fleischproben auf rund 300 verdoppeln. Dabei wird untersucht, ob Wurstwaren Rückstände von Hirn- oder Nervengewebe enthalten.
Das Untersuchungsprogramm wurde 1999 erstmals durchgeführt. Dabei werden alle verendeten, getöteten und notgeschlachteten Kühe sowie eine Stichprobe von normal geschlachteten Kühen mit dem Prionics-Check-Test untersucht. 1998 waren 14 klinische BSE-Fälle registriert worden, 1997 waren es 38. In den Jahren 1994 und 1995 waren Rekordwerte von 63 bzw. 68 Fällen gezählt worden.
Wie der Jahresstatistik des BVET weiter zu entnehmen ist, waren alle 17 klinischen Fälle des Jahres 2000 so genannte BAB-Tiere (»Born After Ban»). Dies sind Tiere, die nach dem Verbot von tierischem Futtermittel für Wiederkäuer geboren wurden, also nach dem 1. Dezember 1990.
Bis Ende 2000 wurden in der Schweiz damit insgesamt 324 klinische BSE-Fälle diagnostiziert. Davon waren 85 BAB-Tiere. Rinderwahnsinn trat in der Schweiz erstmals 1990 auf.
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BVET-Sprecher Heinz Karl Müller bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung». Rinderhirn, das als Risikomaterial für die Übertragung von BSE gilt, wurde dagegen keines gefunden. Rinderhirn darf in der Schweiz schon seit 1990 nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Dagegen ist die Verarbeitung von Rinderhirn beispielsweise in Deutschland erst seit vergangenem Oktober verboten.
Die Verwendung von Schweine- oder Kalbshirn für Würste oder Terrinen ist in der Schweiz nicht verboten, sie muss jedoch von den Fleischwarenproduzenten auf der Verpackung deklariert werden. Das BVET hat von den zwei Firmen, welche die acht beanstandete Produkte importierten, entsprechende Korrekturen der Deklaration verlangt. Wegen der BSE-Krise in Europa will das Bundesamt im Jahr 2001 die Zahl der Stichproben bei importierten Fleischproben auf rund 300 verdoppeln. Dabei wird untersucht, ob Wurstwaren Rückstände von Hirn- oder Nervengewebe enthalten.
(sda)
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