44 Mio. für Privat-TVs und -Radios

publiziert: Donnerstag, 22. Sep 2005 / 15:34 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Sep 2005 / 08:02 Uhr

Bern - Die Privatradios und die Privatfernsehstationen sollen je 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten.

Moritz Leuenberger konnte seine Vorstellungen nicht durchsetzen.
Moritz Leuenberger konnte seine Vorstellungen nicht durchsetzen.
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Der Nationalrat hat sich bei der Differenzbereinigung des Radio- und Fernsehgesetzes für einen fixen Anteil ausgesprochen.

Die 4 Prozent machen für die Privatradios 16 Millionen, für die Privat-TV 28 Millionen Franken aus.

Aufstockung

Der Ständerat wollte für die Radios 3 bis 5 Prozent der 400 Millionen Radiogebühren und für die TV-Sender 2 bis 5 Prozent der 700 Millionen Fernsehgebühren einsetzen. Heute erhalten die Radios 8 und die TV-Stationen 5 Millionen.

Bundesrat Moritz Leuenberger votierte vergebens gegen einen Mindestanteil, der unabhängig von den Bedürfnissen ausgeschüttet werden muss. Er hätte sich einen Höchstbetrag von 4 Prozent gewünscht.

Mit 97 zu 63 Stimmen entschied der Nationalrat, dass der Bund die Hälfte der Kosten des von ihm bei der SRG bestellten publizistischen Angebots für das Ausland übernimmt. Bisher bezahlte der Bund 15 Millionen für Swissinfo, die aber im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 ab 2007 gestrichen werden.

Verbot für Politwerbung

Bei der Werbeordnung bestätigte der Nationalrat das absolute Verbot von Politwerbung. Er lehnte es mit 92 zu 82 Stimmen ab, eine Ausnahme für die Privatradios zu machen. Die finanzstarken Gruppen dürften aus staatspolitischen Gründen keinen Vorteil bei Wahlen und Abstimmungen erhalten, sagte Leuenberger.

Das Werbeverbot für Alkoholika gilt nicht nur für die SRG, sondern wird neu auch auf die privaten nationalen oder sprachregionalen TV-Stationen und auf die ausländischen Werbefenster ausgedehnt.

Ein Sponsoringverbot für die Radios, das der SRG einen Einnahmenverlust von 15 Millionen gebracht hätte, lehnte der Nationalrat mit 105 zu 54 Stimmen ab. Der Bundesrat kann aber das Sponsoring in den Radio- und Fernsehprogrammen einschränken.

Mit 87 zu 68 Stimmen beharrte der Nationalrat auf der «Lex Russi». Der Auftritt in Werbesendungen soll regelmässigen Programm-Mitarbeitern untersagt sein. Bernhard Russi dürfte nicht mehr Skirennen kommentieren und für eine Automarke werben.

(bsk/sda)

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