Vergangenheitsbewältigung

500 Soforthilfe-Gesuche von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

publiziert: Donnerstag, 2. Okt 2014 / 17:32 Uhr / aktualisiert: Freitag, 3. Okt 2014 / 11:28 Uhr
Zuerst kommen Personen zum Zug, die gesundheitlich angeschlagen oder in einer finanziellen Notlage sind. (Symbolbild)
Zuerst kommen Personen zum Zug, die gesundheitlich angeschlagen oder in einer finanziellen Notlage sind. (Symbolbild)

Bern - 500 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben den Bund bereits um finanzielle Unterstützung aus dem Soforthilfefonds gebeten. Bis Ende Oktober können 300 dieser Gesuche behandelt werden.

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Zuerst kommen Personen zum Zug, die gesundheitlich angeschlagen oder in einer finanziellen Notlage sind. Gesuchsteller dürften innerhalb von drei bis vier Monaten mit einem Entscheid rechnen, wie es in der Mitteilung des Bundesamts für Justiz (BJ) vom Donnerstag heisst.

Die Berechtigten haben bisher im Durchschnitt je 8'000 Franken aus dem Fonds erhalten, sagte Luzius Mader, Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und stellvertretender BJ-Direktor, gegenüber der sda. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der finanziellen Situation und den konkreten Bedürfnissen.

Der Soforthilfefonds ist Teil des Massnahmenpakets, mit der die dunkle Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz aufgearbeitet wird.

Im April 2013 hatte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrats für das Leid entschuldigt, das den Betroffenen angetan worden ist. Es handelt sich um schätzungsweise 10'000 bis 15'000 Personen. Sommaruga setzte einen Runden Tisch aus Betroffenen und Vertretern von Behörden und verschiedener Organisation ein, um Massnahmen auszuarbeiten.

Geste der Solidarität

Die Soforthilfe geht an Personen, deren persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden ist und die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden. Der Soforthilfefonds zahlt jedoch keine Entschädigung, vielmehr handelt es sich um eine Geste der Solidarität.

Der Fonds wird von der Glückskette verwaltet und von Kantonen, Städten und Gemeinden, anderen Institutionen sowie Privaten auf freiwilliger Basis unterstützt. Insgesamt sollen 7 bis 8 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Entschädigungen könnten dereinst aus einem Solidaritätsfonds fliessen. Dafür muss aber zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, was mehrere Jahre dauern dürfte. Parallel dazu werden derzeit Unterschriften für eine Initiative gesammelt, die einen mit 500 Millionen Franken dotierten Wiedergutmachungs-Fonds verlangt.

(flok/sda)

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