6 1/2 Jahre Zuchthaus für Todesraser

publiziert: Mittwoch, 7. Aug 2002 / 17:06 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Aug 2002 / 18:28 Uhr

Luzern - Das Verschulden der beiden «Raser von Gelfingen» wird vom Luzerner Kriminalgericht als sehr schwer eingeschätzt. Deshalb hat das Gericht beide Autofahrer zu je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Luzerner Kriminalgericht veröffentlichte sein begründetes Urteil am Mittwoch. Es hatte die beiden jungen Autofahrer im März dieses Jahres wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt. Die heute 23- und 29-jährigen Männer hatten sich im September 1999 in Gelfingen ein Autorennen geliefert.

Der Jüngere überholte den Ältern und verlor die Herrschaft über den Wagen. Das Auto traf auf dem Trottoir zwei Fussgänger, ein 14-jähriges Mädchen und seinen 15-jährigen Cousin. Das Mädchen starb am Unfallort, der Knabe im Spital.

Im 57-seitigen Urteil wird das Verschulden beider Lenker als gleich schwerwiegend eingeschätzt. Deshalb fällte das Gericht für Haupt- und Mittäter einheitliche Strafen von je sechseinhalb Jahren Zuchthaus. Hinzu kommen fünf Jahre Landesverweis, bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren.

Besonders schwerwiegend ist für das Gericht der Umstand, dass sich beide Autolenker spontan zu «einem fahrerischen Kräftemessen herausfordern liessen». Als sich beide Fahrzeuge nach einem Überholmanöver auf gleicher Höhe befanden, dürften sie zwischen 130 und 140 Stundenkilometer schnell gefahren sein.

Deshalb wurden die Verurteilten, ein heute 23-jähriger Jugoslawe und ein heute 29-jähriger Mazedonier, auch wegen der mehrfachen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für schuldig befunden. Der Mittäter verhielt sich zudem pflichtwidrig nach einem Unfall.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie vom Kriminalgericht auf Anfrage zu erfahren war. Es wurde an das Obergericht des Kantons Luzern weitergezogen. Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest.

(ms/sda)

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