Volk nimmt Tierseuchengesetz an

68,3 Prozent befürworten das Tierseuchengesetz

publiziert: Sonntag, 25. Nov 2012 / 12:51 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 25. Nov 2012 / 16:01 Uhr
Ein Tierarzt untersucht eine Kuh.
Ein Tierarzt untersucht eine Kuh.

Bern - Der Bund erhält mehr Kompetenzen, um Tierseuchen vorzubeugen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das revidierte Tierseuchengesetz am Sonntag deutlich angenommen. 68,3 Prozent der Stimmenden sagten Ja.

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Für das Gesetz sprachen sich rund 946'200 Personen aus, dagegen rund 439'600. Auf Widerstand stiess die Vorlage in ländlichen Regionen. Ein Nein resultierte in den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden, wo 58 beziehungsweise 55 Prozent der Stimmenden die Vorlage ablehnten.

Eher skeptisch zeigte sich das Stimmvolk auch in den Kantonen Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden. Der Ja-Stimmen-Anteil lag in diesen Kantonen unter 55 Prozent.

Hohe Zustimmung in der Westschweiz

Überaus deutlich war die Zustimmung dagegen in den Westschweizer Kantonen: Im Kanton Waadt sagten rund 89 Prozent der Stimmenden Ja, in Genf rund 87. In den Kantonen Neuenburg, Jura, Wallis, Basel-Stadt und Basel-Landschaft lag der Ja-Stimmen-Anteil bei über 70 Prozent.

Das revidierte Gesetz soll eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen ermöglichen: Der Bund kann künftig Vorsorgemassnahmen ergreifen und finanzieren. Für die Bekämpfung von Tierseuchen sind weiterhin die Kantone zuständig. Gross war das Interesse an der Vorlage nicht: Die Stimmbeteiligung lag bei rund 27 Prozent.

Nicht nur gegen das Tierseuchengesetz

Im Parlament war die Revision nicht umstritten gewesen. Ein Komitee von Impfgegnern um den Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch ergriff jedoch das Referendum. Erhöhte Aufmerksamkeit erhielt es, als sich die SVP überraschend auf seine Seite stellte. Das Stimmvolk vermochten die Gegner aber nicht zu überzeugen, die Mehrheit folgte Bundesrat und Parlament.

Die Impfkritiker um Trappitsch kämpfen indes weiter. Sie sammeln bereits gegen das revidierte Epidemiengesetz Unterschriften, mit dem der Schutz der Menschen vor übertragbaren Krankheiten verbessert werden soll.

Umstrittene obligatorische Impfungen

In beiden Fällen kritisieren die Gegner einen möglichen «Impfzwang». Weder beim Tierseuchengesetz noch beim Epidemiengesetz ändern allerdings die Bestimmungen zu obligatorischen Impfungen. Um Tiere vor Seuchen zu schützen, hat der Bund bereits heute die Möglichkeit, Impfungen anzuordnen, wenn das Parlament zustimmt.

Impfungen für bestimmte Personengruppen können ebenfalls schon heute für obligatorisch erklärt werden. Das neue Epidemiengesetz umschreibt allerdings genauer, was jeweils in die Zuständigkeit der Kantone und was in jene des Bundes fällt. Es legt ausserdem Kriterien für besondere und ausserordentliche Lagen fest.

Mehr Macht beim Bund

Neben Impfungen bekämpfen die Gegner des Tierseuchen- und des Epidemiengesetzes eine «Machtkonzentration» beim Bund. Dieser soll tatsächlich einige zusätzliche Kompetenzen erhalten. Mit dem neuen Tierseuchengesetz kann der Bund jährlich rund drei Millionen Franken für die Tierseuchenprävention einsetzen.

Finanzieren will er diese mit dem Ertrag aus der Schlachtabgabe, welche die bisherigen Umsatzgebühren im Viehhandel ablösen soll. Der Bund erhält weiter die Kompetenz, Impfstoffe zentral zu beschaffen. Weiter kann der Bundesrat völkerrechtliche Verträge zur Tiergesundheit abschliessen.

Verkauf von Hundewelpen verboten

Das Tierseuchengesetz enthält auch unbestrittene Neuerungen. So wird der Hausierhandel mit sämtlichen Tieren verboten. Die Polizei kann damit gegen den Verkauf von Hundewelpen auf Parkplätzen vorgehen. Auch diese Neuerung mag das Stimmvolk überzeugt haben.

Beim Epidemiengesetz steht die Auseinandersetzung noch bevor: Die Unterschriftensammlung hat erst gerade begonnen. Neben «Impfzwang» und «Zentralisierung» bringen die Gegner ein neues Reizwort ins Spiel: die «Frühsexualisierung».

Gegen Sexualerziehung in der Schule

Eine «Legitimation der Frühsexualisierung» sehen sie in einem Gesetzesartikel, der dem Bundesrat erlauben würde, Massnahmen gegen die Übertragung von Krankheiten wie AIDS zu treffen. Gemäss dem Artikel kann der Bundesrat «Institutionen des Bildungs- und Gesundheitswesen verpflichten, Informationen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten».

Damit lege der Bund die Grundlage für die gesamtschweizerische Einführung der Sexualerziehung in Schule und Kindergarten, kritisieren die Gegner des Epidemiengesetzes.

(asu/sda)

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