Vorsorgliche Massnahme

78-jähriger Zürcher Schönheitschirurg darf nicht mehr operieren

publiziert: Freitag, 6. Feb 2015 / 13:16 Uhr
Bereits 2009 hatte die Gesundheitsdirektion dem Chirurgen die Berufsausübungsbewilligung nicht mehr erneuert. (Symbolbild)
Bereits 2009 hatte die Gesundheitsdirektion dem Chirurgen die Berufsausübungsbewilligung nicht mehr erneuert. (Symbolbild)

Zürich - Die Zürcher Gesundheitsdirektion (GD) verbietet einem 78-jährigen Zürcher Schönheitschirurgen Operationen durchzuführen. Es handelt sich um eine vorsorgliche Massnahme.

Die GD bestätigte eine Meldung des «Tages-Anzeigers» vom Freitag. Eine junge Frau hatte nach Komplikationen bei einer Brustverkleinerungs-Operation Strafanzeige eingereicht. Das im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens verfügte «vorsorgliche Operationsverbot» gelte vorerst bis zur ersten Klärung der Vorwürfe, sagte GD-Sprecher Daniel Winter auf Anfrage.

Kein Einzelfall

Abklärungen hätten ergeben, dass der Fall der jungen Frau, der im Januar in der SRF-Sendung «Kassensturz» beschrieben wurde, kein Einzelfall sei. Die Vorwürfe liessen eine ernsthafte Gefährdung von Patientinnen befürchten.

Bereits 2009 hatte die Gesundheitsdirektion dem Chirurgen die Berufsausübungsbewilligung nicht mehr erneuert. Das kantonale Verwaltungsgericht stiess den Entscheid jedoch wieder um. Es sei kein gewichtiges öffentliches Interesse an der Bewilligungsverweigerung ersichtlich, hielt es damals fest.

(flok/sda)

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