9 Jahre Zuchthaus für Messerstecher

publiziert: Donnerstag, 10. Jun 2004 / 17:41 Uhr

Rheinfelden - Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat einen 33-jährigen Tamilen wegen vorsätzlicher Tötung zu 9 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte im Sommer den Ehemann seiner Geliebten mit acht Messerstichen getötet.

Der Täter streckte sein Opfer mit acht Messerstichen nieder.
Der Täter streckte sein Opfer mit acht Messerstichen nieder.
Das Gericht folgte im Urteil der Anklage, blieb jedoch beim Strafmass deutlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Neben der Zuchthausstrafe verfügte das Gericht für den Hauptangeklagten eine auf fünf Jahre bedingt erlassene 10-jährige Landesverweisung aus.

Die Anklage ging davon aus, dass der Angeklagte bewusst einen unliebsamen Widersacher aus der Welt schaffen wollte, und hatte 14 Jahre Zuchthaus gefordert. Die Verteidigung plädierte für höchstens 6 Jahre Zuchthaus.

Widersprüchliche Aussagen

Als strafmindernd anerkannte das Gericht das nicht eindeutige Beweisergebnis. Dem Angeklagten konnte nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, ob dieser das spätere Opfer angegriffen hatte oder umgekehrt. In der Verhandlung vom Mittwoch blieben die diesbezüglichen Aussagen der Zeugen widersprüchlich.

Das Gericht entschied deshalb zugunsten des Angeklagten und ging davon aus, dass sich dieser in einer Notwehrsituation befunden habe. Die dem Opfer zugefügten Messerstiche seien jedoch unverhältnismässig und kein Rechtfertigungsgrund für die Notwehr gewesen.

Ehefrau ebenfalls verurteilt

Die 43-jährige Ehefrau des Opfers und ehemalige Geliebte des Angeklagten verurteilte das Gericht wegen versuchter Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Zuchthaus. Von einer Landesverweisung wurde abgesehen.

Der Staatsanwalt hatte für die Frau aus Sri Lanka 9 Jahre Zuchthaus verlangt. Die Verteidigerin beantragte, die Angeklagte wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 3 Monaten zu verurteilen.

(rp/sda)

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