AHV-Renten steigen um 2,4 Prozent

publiziert: Freitag, 20. Sep 2002 / 15:44 Uhr

Bern - Die AHV/IV-Renten werden auf Anfang 2003 um 2,4 Prozent erhöht. Gleichzeitig steigt der Mindestbeitrag an AHV, IV und EO von 390 auf 425 Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Letztmals wurden die Renten der AHV/IV auf den 1. Januar 2001 um 2,5 Prozent angehoben. Nach dem ordentlichen Zweijahresrhythmus wird nun Anfang 2003 die nächste Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung fällig.

Die minimale Altersrente steigt von 1030 auf 1055 Franken im Monat, die Maximalrente von 2060 auf 2110 Franken. Die Hilflosenentschädigung beträgt je nach Grad der Hilflosigkeit neu 211 (bisher 206) Franken, 528 (515) Franken und 844 (824) Franken. Die Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige erhöhen sich auf 7, 18 bzw. 28 Franken pro Tag.

Angepasst wird auch der Betrag, der den Bezügerinnen und Bezügern von AHV/IV-Ergänzungsleistungen (EL) für den allgemeinen Lebensbedarf pro Jahr zur Verfügung steht. Für Alleinstehende erhöht er sich von 16 880 auf 17 300 Franken, für Ehepaare von 25 320 auf 25 950 Franken und für Waisen von 8850 auf 9060 Franken.

An die Rentenerhöhung kann die Anpassung der Beitragshöhe gekoppelt werden. Bei unveränderten Beitragssätzen steigt der seit 1996 unveränderte AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 390 auf 425 Franken jährlich. Der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV erhöht sich von 648 auf 706 Franken, jener der freiwilligen IV von 108 auf 118 Franken.

Die obere Einkommensgrenze der sinkenden Beitragsskala für Selbstständigerwerbende und für Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber beträgt neu 50 700 statt 48 300 Franken. Für Einkommen unter diesem Betrag wird ein abgestuft reduzierter Beitrag erhoben. Bei Einkommen unter 8500 (bisher 7800) Franken wird der Mindestbeitrag erhoben.

Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen bewirkt Mehrkosten von rund 866 Millionen Franken. Davon entfallen 173 Millionen auf den Bund und 45 Millionen auf die Kantone. Der Rest wird von den Sozialwerken getragen. Die Anpassung bei den EL kostet zusätzliche 9 Millionen, wobei der Bund 2 Millionen und die Kantone 7 Millionen übernehmen.

(sda)

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