Amokschütze vor Gericht

Aargauer Amokschütze: Bis zu elf Jahre Haft

publiziert: Donnerstag, 7. Apr 2011 / 21:16 Uhr
Auf den Schützen warten zwischen vier und elf Jahre Haft.
Auf den Schützen warten zwischen vier und elf Jahre Haft.

Bad Zurzach AG - Im Prozess gegen einen 53-jährigen Schweizer, der Ende 2008 aus einem Haus schoss und eine «Todesliste» mit 26 Namen führte, sind am Donnerstag die Strafanträge gestellt worden. Der Staatsanwalt will eine Freiheitsstrafe von elf Jahren, der Verteidiger vier Jahre.

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Vor dem Bezirksgericht Zurzach AG forderte der Staatsanwalt für den Angeklagten neben der Freiheitsstrafe von elf Jahren auch die Anordnung der Verwahrung. Die Straftatbestände sind unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache Gefährdung des Lebens und strafbare Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord.

Der Mann zeige keine Reue. Wenn dieser nicht verwahrt werde, bestehe die Gefahr weiterer Straftaten, hielt der Staatsanwalt fest. Seine Anklageschrift zählt 30 Seiten.

Verteidiger: «kein Staatsterrorist»

Der Verteidiger plädierte in den wesentlichen Anklagepunkten auf Freispruch. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Verwahrung sei kein Thema.

Er wolle seinen Mandanten nicht als Sonntagsschüler reinwaschen. Dieser sei jedoch auch «kein Staatsterrorist», sagte der Verteidiger. Er akzeptierte unter anderem den Vorwurf der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte.

Die «Todesliste» sei nicht zu verharmlosen. Sie sei wie ein Einsatzplan im Militär. Sein Mandant habe sich indes nie angeschickt, die Pläne in die Tat umzusetzen. Dieser habe sich vielmehr gedanklich rächen wollen.

Das Bezirksgericht Zurzach wird das Urteil am Freitagnachmittag eröffnen. Der erstinstanzliche Prozess findet in Bad Zurzach statt, weil das eigentlich zuständige Bezirksgericht Aarau wegen Befangenheit ein Ausstandsbegehren eingereicht hatte.

Gutachter: «Wahnhafte Störung»

Der Gerichtspsychiater bescheinigte dem Angeklagten eine «wahnhafte Störung». Dieser habe Mühe, Autoritäten und Fakten zu akzeptieren, sagte der anerkannte Arzt für forensische Psychiatrie. Der Mann fühle sich seit langem ungerecht behandelt und habe Mühe mit Konflikten umzugehen.

Daher steigere sich der Schweizer in etwas hinein und sehe ein Komplott. Die psychische Störung sei schwierig zu behandeln. Der Mann habe auch körperliche Probleme wie Rückenschmerzen.

(dyn/sda)

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