Dreifach-Mord von Siggenthal AG wird nicht neu aufgerollt:

Aargauer Obergericht lehnt Lardellis Wiederaufnahmegesuch ab

publiziert: Montag, 14. Feb 2000 / 20:12 Uhr

Aarau - Der als «Bluttat von Siggenthal-Station AG» in die Kriminalgeschichte eingegangene Dreifachmord von 1985 soll zu den Akten gelegt werden. Das Aargauer Obergericht hat das Wiederaufnahmegesuch von Alfredo Lardelli am Montag abgelehnt.

Das Gericht kam nach vierstündiger Verhandlung zum Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überprüfung des Urteils nicht gegeben sind. «Es ist zu wenig wahrscheinlich, dass ein neues Urteil anders lauten würde», erklärte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung. Die gesetzlichen Hürden dafür seien zu hoch.
Die Verhandlung über eine allfällige Neubeurteilung des Falles wurde nötig, nachdem der 1989 vom Bezirksgericht Baden wegen dreifachen Mordes zu 20 Jahren verurteilte und inzwischen auf Bewährung aus dem Strafvollzug entlassene Alfredo Lardelli beim Obergericht ein Wiederaufnahmegesuch gestellt hat.

Lardelli: «Dreifacher Schuldspruch ist Justizirrtum»
Das Gesuch hat der heute 44-jährige Lardelli mit dem Hinweis begründet, er habe damals nur den Ehemann seiner damaligen Freundin umgebracht. Die beiden Dirnen seien von seiner ehemaligen Freundin erschossen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ablehnung des Gesuches mangels neuer Beweismittel beantragt.
Der Verteidiger machte geltend, bei der Beurteilung des Tötungsdeliktes seien schwerwiegende Fehler begangen worden. Die Überprüfung des Urteils sei keine Frage der Ehre, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Sein Mandant könne nicht bis ans Lebensende mit fremder Last leben.
Die neue, dritte Version seines Mandanten zum Tathergang sei «in sich stimmig und glaubwürdig». Der Staatsanwalt bezeichnete die Beweisführung des Pflichtverteidigers als «kalten Kaffee» und «magere Kost». Der unterlegene Gesuchsteller zieht eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht in Erwägung.

(klei/sda)

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