Ab 2007: Vergünstigungen für Krankenkassenprämien

publiziert: Mittwoch, 27. Dez 2006 / 09:51 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Dez 2006 / 10:24 Uhr

Bern - Ab dem 1. Januar 2007 sind die Kantone verpflichtet, die Krankenversicherungsprämien für Kinder aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent zu senken. Je nach Wohnkanton profitieren Familien unterschiedlich.

Die Einkommensgrenze wird für alle Erwachsenen, die Prämiensubventionen erhalten, angehoben.
Die Einkommensgrenze wird für alle Erwachsenen, die Prämiensubventionen erhalten, angehoben.
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Am grosszügigsten zeigt sich der Kanton Luzern. Dort hat das Parlament entschieden, die Krankenversicherungsprämien für alle Kinder und jungen Erwachsene bis zu 25 Jahren um die Hälfte zu verbilligen, ohne jeweils das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen.

Zusätzlich wird die Einkommensgrenze für Erwachsene, die Prämiensubventionen erhalten, angehoben - unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Dies sagte Daniel Wicki vom Gesundheits- und Sozialdepartement Luzern gegenüber der SDA.

Kantonale Einkommensgrenzen

Um im Kanton Basel-Stadt von einem Prämienrabatt um 50 Prozent für Kinder profitieren zu können, darf das Bruttojahreseinkommen einer Familie mit zwei Kindern nicht höher als 102 000 Franken sein. In Zürich ist diese Grenze bei 90 000 Franken festgelegt.

In beiden Kantonen profitieren junge Erwachsene bis 25 von einer Prämienreduktion. In Basel-Stadt unabhängig davon, ob sie eine Ausbildung absolvieren oder nicht, in Zürich nur solche, die sich in einer Ausbildung befinden.

Dort erhalten mehr als 25 000 solch junger Erwachsener einen bedeutenderen Prämienrabatt als bisher. «Dies dürfte ihnen ermöglichen, nicht auf die Sozialdienste zurückgreifen zu müssen», sagte Paul Schmuki von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Verbilligungen von 50 Prozent

Den Ausbau der Prämienverbilligung beschlossen die Eidgenössischen Räte im Frühling 2005. Das neue Modell verpflichtet die Kantone, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50 Prozent zu verbilligen.

Die Kantone sind frei, wo sie die Einkommensgrenze ziehen wollen. Ab dem Inkraftreten der KVG-Änderung Anfang 2006 hatten die Kantone ein Jahr Zeit, das neue Regime einzuführen.

(ht/sda)

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