Abgangsentschädigungen bleiben unbegrenzt

publiziert: Freitag, 12. Jun 2009 / 10:32 Uhr / aktualisiert: Freitag, 12. Jun 2009 / 10:52 Uhr

Bern - Der Ständerat will «goldene Fallschirme» nicht verbieten. Er hat im Rahmen der Revision des Aktienrechts mit 22 gegen 15 Stimmen entschieden, Abgangsentschädigungen für das Top-Management weiterhin zuzulassen.

Nur ein Anliegen der Abzocker-Initiative wurde berücksichtigt.
Nur ein Anliegen der Abzocker-Initiative wurde berücksichtigt.
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Kein Verbot soll es auch für Vorauszahlungen bei Stellenantritt sowie für Boni bei Firmen-Käufen und -Verkäufen geben. Die Kommission des Ständerats hatte vorgeschlagen, diese Vergütungen zu verbieten. Die Kommission wollte so den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Abzocker-Initiative verschärfen.

Der Ständerat lehnte auch die vom Bundesrat vorgeschlagene jährliche Wahl des Verwaltungsrats ab. Die kleine Kammer hielt an der heute geltenden dreijährigen Amtszeit fest. Den Aktiengesellschaften ist es jedoch freigestellt, in den Statuten kürzere oder längere Amtsdauern festzulegen. Eine Amtdauer darf höchstens 4 Jahre dauern.

Ein Anliegen der Initiative wurde mit der Wahl des Verwaltungsratspräsidenten durch die Generalversammlung berücksichtigt. Diese Bestimmung gilt nur für börsenkotierte Aktiengesellschaften. In nicht-kotierten Gesellschaften bezeichnet der Verwaltungsrat seinen Präsidenten.

Beschränkung abgelehnt

Keine Chance hatte ein Minderheitsantrag der SP und der Grünen, der Lohn-Exzessen einen Riegel schieben wollte. Die Linke verlangte ein angemessenes Verhältnis zwischen den höchsten und den niedrigsten Löhnen, ohne es aber zu beziffern. Zudem wollte die Linke die variablen oder leistungsabhängigen Lohnbestandteile auf 50 Prozent des Grundlohns beschränken.

In der Vergütungspolitik will der Ständerat zusammen mit dem Bundesrat nur vorschreiben, dass sie sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch mit dem nachhaltigen Gedeihen des Unternehmens in Einklang stehen.

(ht/sda)

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