Abgewiesene beschweren sich bei der Polizei

publiziert: Donnerstag, 3. Aug 2006 / 12:55 Uhr

Luzern - Obwohl sie ein Ticket hatten, sind mehrere Personen von der Polizei am Nationalfeiertag daran gehindert worden, an der Rütlifeier teilzunehmen.

Die Polizei kontrolliert mutmasslichen Rechtsextremen beim Bahnhof Brunnen.
Die Polizei kontrolliert mutmasslichen Rechtsextremen beim Bahnhof Brunnen.
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Darunter sind offenbar auch unbescholtene Bürger, die sich nun bei der Polizei beschweren. Florian Grossmann, Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei, bestätigte entsprechende Medienberichte. Bei der Schwyzer Polizei seien bisher «weniger als fünf Beschwerden» eingegangen. Diese würden nun mit allen beteiligten Stellen geprüft und wenn möglich direkt mit den Betroffenen geklärt.

Einer der Fälle konnte bereits geklärt werden. Ein pensionierter Lehrer und Chorleiter wurde laut Gassmann zu Unrecht weggewiesen. Er sei auch auf keiner Liste vermerkt gewesen, sondern wegen eines Versehens der falschen Gruppe zugeteilt worden. Der Schwyzer Polizeikommandant habe sich persönlich für den Fehler entschuldigt.

Aufgabenteilung

Während die Schwyzer Polizei gemäss dem Territorialprinzip für die Kontrollen und Wegweisungen in Brunnen zuständig war, hat die Urner Polizei die Hoheit über das Rütli. Laut Polizeisprecher Karl Egli verlangte bisher aber lediglich der Vater eines Weggewiesenen eine Erklärung.

Bei der Luzerner Kantonspolizei, deren Kommandant Beat Hensler den Einsatz der Ordnungskräfte am 1. August koordinierte, gingen bisher keine Beschwerden ein. Fehler und Missverständnisse seien unschön und nicht gut, bedauerte Hensler: «Doch bei 1200 kontrollierten Personen kann das in Einzelfällen passieren.»

Auf Bundesregister gestützt

Er kennt auch den Grund dafür, dass Besucher von der Polizei weggewiesen wurden, obwohl sie von der Organisatorin der Rütlifeier, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), ein Ticket erhalten hatten: «Wegen des Datenschutzes konnten wir der SGG nicht mitteilen, wem wir kein Ticket geben würden.» Die Polizei habe sich bei dieser Beurteilung unter anderem auf ein rechtlich abgesichertes Bundesregister gestützt.

Die Polizei hatte am 1. August in Brunnen gegen rund 120 Personen eine Wegweisung verfügt. 40 davon hatten sich dieser Anordnung widersetzt. Alle wurden festgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen.

(fest/sda)

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