Abstimmungs-Vorlagen am Sonntag

publiziert: Samstag, 25. Sep 2004 / 23:11 Uhr

Bern - Dieses Wochenende stehen vier Vorlagen auf dem eidgenössischen Abstimmungszettel. Der Souverän entscheidet über das Bürgerrecht der zweiten und dritten Ausländergeneration, die Postinitiative und den Mutterschaftsurlaub.

Wer darf sich künftig einbürgern lassen?
Wer darf sich künftig einbürgern lassen?
Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation sollen sich leichter einbürgern lassen können.

Profitieren davon könnten alle 14- bis 24-Jährigen, die mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, eine Landessprache beherrschen und unbescholten sind.

Die dritte Ausländergeneration soll das Bürgerrecht automatisch erhalten, falls die Eltern einverstanden sind. Gegen die beiden Verfassungsvorlagen ist die SVP angetreten.

Schulterschluss

Die anderen Bundesratsparteien haben erst in der Schlussphase des Abstimmungskampfes gemerkt, dass es ein Nein geben könnte und sich zu einem gemeinsamen Aufruf zusammengefunden.

Das Volksbegehren Postdienste für alle verpflichtet den Bund, für ein flächendeckendes Netz von Poststellen zu sorgen. Sollten die Einnahmen der Post dazu nicht ausreichen, müsste der Bund mit Steuergeldern einspringen. Für die Initiative sind das links-grüne Lager und die Randgebiete.

Volksmehr

Nur das Volksmehr ist nötig für den Mutterschaftsurlaub, gegen den die SVP das Referendum ergriffen hat.

Berufstätige Mütter sollen nach der Geburt 14 Wochen zu ihrem Kind schauen dürfen. Der Lohn würde ihnen während dieser Zeit zu 80 Prozent aus der Erwerbsersatzordnung bezahlt.

In 13 Kantonen können die Stimmberechtigten zusätzlich auch über insgesamt 23 kantonale Vorlagen bestimmen. Im Kanton Graubünden wird ein Ersatz für SVP-Regierungrat Klaus Huber gewählt, Schaffhausen bestellt den Kantonsrat neu.

(bsk/sda)

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